Neuzeit, 1S71 — i<)oo. 3/7
anderes, als höchstens etwa das Porträt, ist so geeignet,den adeligen wie bürgerlichen Besitzer eines Buches zukennzeichnen und zu vertreten, als sein Wappen, dasindividuell nur mit ihm und den Seinigen eng zusam-menhängt. Da nicht jedermann all die vielen Wappenkennen kann, ist es ein Gebot der Logik und erhöhtenBuchsicherung, dass unbedingt der Name beigefügt wird;sonst aber genügt in erster Linie Wappen und Name.Von diesem Grundsatz ausgehend, ist in Deutschlandund Oesterreich etwa die Hälfte aller Exlibris derneusten Zeit reinheraldisch, wobei noch höchstensZierrandleisten oder architektonische Umrahmungen zurBelebung des Gesammtbildes und zum abschliessendenSchmuck des Blattes mitverwandt sind.
Die Konzession einer berechtigten Forderung derjüngsten Zeit, der das Wappen allein zu einförmig er-scheint, und die es teils in vollkommen zulässiger, jaratsamer Weise mit anderen Darstellungen in Verbin-dung bringt oder zu gunsten der letzteren ganz weg-lässt, werden wir weiter unten (in B.) kennen lernen.
Bis 1S71 trifft man häufig unglaubliche Missgeburtenvon Wappenzeichnungen, weil die alten, guten Vorbildernicht genügend bekannt waren, trotzdem manche Heral-diker, wie Dr. Hermann GVrtfr-Hannover, Leopold l'rrt-herr von Letlel'ur-BerYm, Otto Titan von //</"«<?r-München,Karl Ritter Mayer von Mayerfels-München, TtaMvonRet-fa/^-Mttnchen, Fürst Friedrich Karl von Hokcnlohc-Waldenburg zu Kupferzell vor 1870 mit ihren Schriftenan die Oeffentlichkeit getreten waren.
Die früheren Wappenbücher des 18. Jahrhundertswaren verzopft und hatten das Wesen des an sich ein-fachen, alten und guten Wappenbrauches ganz aus dem