III. KAPITEL.
INSCHRIFTEN AUF EXLIBRIS.
A.
ie notwendigste Inschrift auf einem Bibliothek-zeichen ist des Besitzers Namen. Fehltdieser, so erfüllt das Blatt seinen Haupt-I zweck nicht; denn man muss wissen, wemdas mit dem Exlibris versehene Buch gehört undwem man es zurückzugeben hat. Aus gleichem Grundegenügen Anfangsbuchstaben, Monogramme oder namen-lose Wappen auch nicht. Es ist daher schon aus prak-tischen Gründen dringendst anzuraten, nie Vor- undZunamen auf einem Exlibris wegzulassen, mag die sonstigezeichnerische Darstellung sein, wie sie will.
Dieser Nützlichkeitsregel folgten bereits die ältestenExlibrisbesitzer, und vom 15. bis 18. Jahrhundert findetman verhältnismässig seltener ein Blatt ohne den Namendes Buchbesitzers. Erst im 18. Jahrhundert begegnetman öfters Blättern, auf denen sich nur eine Wappen-oder symbolische Darstellung ohne Namen befindet.Hier zum namenlosen Wappen etc. den dazu gehörigenFamiliennamen zu finden, ist oft recht schwierig und