I. TEIL.
ALLGEMEINES.
I. KAPITEL
HERSTELLUNGSARTEN.
rsprünglich wurden die, die späteren Exlibrisvertretenden Eigentumsvermerke, ausser ge-wöhnlichen Einschreibungen vorwiegend Wap-pen, mit der Hand einzeln eingezeichnet undeingemalt; als nach Erfindung der Buchdruckkunst durchJohannes Gutenberg, Mainz, um 1450, eine Vervielfältigungauf mechanischem Wege möglich und gegeben war, trittzunächst der Holzschnitt, die Formschneidekunst hervor.Diese älteste Art ist bis heute die empfehlenswertestegeblieben, da sie eine Darstellung in flottem und deutlichemStrich bei kräftigen Umrissen ermöglicht und den ursprüng-lichen Charakter der aufs Holz gezeichneten Original-zeichnung, die Manier und das Charakteristische desKünstlers am besten wiedergiebt. Der Holzschnitt kommtzwar schon im 10. Jahrhundert bei den Chinesen undin Deutschland im 14. Jahrhundert vor, der älteste datierteist von 1423; es wird auch an die Blockbücher des