24 Allgemeines.
ger angebracht, auch auf Standarten oder Lanzenfähn-chen. Heute finden wir sie auch auf Briefbogen, Hof-und Firmenschildern etc. Als Beispiele seien erwähnt:
Die drei in den Kronreif gesteckten Straussfedernmit dem Band und dem altdeutschen Motto »Ich dien«des Prinzen von Wales, die rote Rose des Hauses Lan-caster, die weisse Rose von York, die halb rote, halbweisse Rose von Tudor; die rote linke Hand in Silber,das Badge von Ulster, das Zeichen der Baronetswürde.Seit den ersten Jahren des 18. Jahrhunderts (KöniginAnna) sind die Badges des königlichen Hauses fest-stehend, so die (Tudor-) Rose für England, die Distelfür Schottland, das Kleeblatt für Irland und neuerdingsdie Lotosblume für Indien.
Diese englische Badges-Einrichtung fehlt in Deutsch-land; dennoch besteht insofern etwas Aehnliches in derdeutschen Heraldik, als man Teile des Wappenschildes,richtiger einzelne Schildfiguren, oder des Helmschmuckesals Wappenhauptmotiv auch einzeln zu dekorativenZwecken verwendet, z. B. in Malereien, Schnitzereien,Stickereien, auf Schmuckgegenständen u. dergl.
Eine vollkommene Verschiedenheit herrscht in denbeiderseitigen Rangkronen.
Abgesehen von der einbügeligen Krone des altenDeutschen Reichs, der dreibügeligen der deutschen Kaiserseit 1871, der deutschen Kaiserin und des deutschenKronprinzen, sowie der österreichischen Kaiser-, ungari-schen Königs- und der englischen Königskrone und derdes Prinzen von Wales, die ihre bestimmten, festgesetz-ten Formen haben und die jedermann kennt, gelten fürDeutschland bezw. Oesterreich folgende Formen, diezwar nie gesetzlich, wohl aber durch langjährigen Usus