Über deutsche urul englische Heraldik. 23
beifügt*), d. h. dem Schilde auflegt, gilt der Turnier-kragen, ein sogen. Beizeichen, in Deutschland, einerrheinischen Sitte folgend, als Zeichen der jüngeren Linieeines Hauses; er wird aber heutzutage fast gar nichtmehr angewandt.
Die Schildhalter sind in Deutschland — ausgenom-men in denjenigen Wappen, in denen sie in der neuerenZeit ausdrücklich mitverliehen wurden — nicht unbe-dingt feststehend, vor allem aber nicht so mannigfaltig,wie in England, wo der Kolonialbesitz manches auslän-dische Tier zum Schildhalter schuf. In England dagegensind zu Schildhaltern nur die Peers, Knights of the garter(Orden), Knigths grand-cross of the Bath (Orden), Baro-nets of Nova Scotia und einige wenige Familien berech-tigt, denen sie ausdrücklich verliehen sind oder die sieschon aus alter Zeit überkommen haben.
Etwas, das die englische Heraldik, nicht aber diedeutsche kennt, sind die Badgcs, cognizances oder Er-kennungszeichen, wappenmässige Figuren, welche keinenunbedingt integrierenden Bestandteil des Wappens aus-machen, jedoch als besonderes Zeichen oft an dessenStelle treten; die Badges sind freischwebende Figuren,die als Dekorationsmotive leichter zu handhaben waren,als die komplizierten Wappenbilder. Sie wurden früherauf Aermeln, Brust oder Rücken der Diener oder Krie-
) Der Zweitgeborene einen Halbmond (crescent), der Drittgeboreneeinen Stern (mullet), der Viertgeborene einen Vogel (martlet), derFünfte einen Ring (annuelt), der Sechste eine Lilie (fleur de lys), derSiebente eine Kose (rose), der Achte ein Kreuz (cross moline), derNeunte ein doppeltes Vierblatt (double quatrefoil). Beim Tode desVaters legt der älteste Sohn den Tournierkragen ab, jedoch die anderenSohne nebst ihrer Descendenz gebrauchen ihre Unterscheidungen weiter.