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1 (1925) Das Bild der Antike bei den Deutschen
Entstehung
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mit glücklichen Vorbedeutungen anfing und wobei man die Ideen von Todund Grab so wenig wie möglich zu berühren suchte; oder vielmehr wollte manauch dem Andenken der Verstorbenen diese Momente, die ihnen einmal ge-widmet waren, nicht gerne rauben, und die obgleich gemäßigte Trauer durchkeine zu fröhlichen Feste entweihen.

Diese Ehrfurcht für das Andenken an die Verstorbenen war bei den Alten eineheilige Pflicht, und es war ein altes Gesetz bei den Römern: die Rechte derToten sollen heilig sein; man soll die Manen oder die Seelen der Abgeschiedenenunter der Verehrung des Göttlichen mit begreifen und die Trauer um sie ver-mindern.

Man dachte sich nämlich, daß die Seelen der Verstorbenen, insofern sie imLeben gerecht und gut gehandelt hatten, gleichsam in das Göttliche über-gingen und die Schutzgötter der Lebenden wurden, die man unter den Bildernder Hausgötter verehrte.

Diese Schutzgötter hießen Laren, und der ihnen im Hause geweihte Platzhieß das Lararium.

So wie nun diese guten Geister Laren hießen, benannte man die Schrecken-bilder der Phantasie, nächtliche Erscheinungen furchtbarer Gestalten, die denSterblichen Entsetzen und Grauen erwecken, mit dem Ausdruck Larven,worunter man sich gewisse schadenfrohe Wesen dachte, die einst alsMenschen durch schändliche grausame Handlungen ihr Leben befleckethatten. Dergleichen Schreckbilder nun von sich zu verbannen und auchdem strafbaren irrenden Schatten womöglich Ruhe zu verschaffen, brachteman Gelübde und Opfer dar.

Auf dem Platze des erloschenen Scheiterhaufens streute man unter from-men Gebeten Früchte, Kränze und Blumen aus. So wurde das Andenken andie Verstorbenen mit jedem Jahre erneuert und konnte bei den Überlebendennicht so bald verlöschen. (Karl. Phil. Moritz, Roms Altertümer, 1791.)

RÖMISCHE LEICHENFEIER.

In strenger Bedingtheit verfloß dem Römer das Leben, und je vornehmer erwar, desto weniger war er ein freier Mann. Die allmächtige Sitte bannte ihnin einen engen Kreis des Denkens und Handelns, und streng und ernst, oder,um die bezeichnenden lateinischen Ausdrücke zu brauchen, traurig und schwergelebt zu haben, war sein Ruhm. Keiner hatte mehr und keiner weniger zutun als sein Haus in guter Zucht zu halten und in Gemeindeangelegenheitenmit Tat und Rat seinen Mann zu stehen. Indem aber der einzelne nichts seinwollte noch sein konnte als ein Glied der Gemeinde, ward der Ruhm und dieMacht der Gemeinde auch von jedem einzelnen Bürger als persönlicher Besitzempfunden und ging zugleich mit dem Namen und dem Hof auf die Nach-fahren über, und wie also ein Geschlecht nach dem andern in die Gruft ge-legt ward und jedes folgende zu dem alten Ehrenbestande neuen Erwerb häufte,schwoll das Gesamtgefühl der edlen römischen Familien zu jenem gewaltigenBürgerstolz an, dessen gleichen die Erde wohl nicht wieder gesehen hat und

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