460 Akten. Erstes Kapitel. No. 34.
Nachdem Se. ChurH. Durchl. zu Brandenburg etc., Unsergnädigster Herr, gnädigst resolviret, Jacob Heinrich Dolmannenbei denen nacher Ungarn zu Ihrer Kaiserl. Majestät Dienstenwider den Erbfeind abermalen destinirten Auxiliartrouppen, alsDero Ober-Commissarium und Ober-Auditeur zu gebrauchen, alshaben Dieselbe der Nothdurft befunden, denselben zu seinem Ver-halten mit nachstehender Instruction versehen zu lassen. Und zwarn
1. Befehlen anfänglich höchst gedachte Seine ChurfürstlicheDurchlaucht ihme hiemit in Gnaden, daß er seinen Verrichtungentreu und fleißig obliegen und ihme keine Mühe noch Arbeith ver-drießen lassen, sondern alles dasjenige mit behöriger Applicationund Treue verrichten soll, worin Sr. Churfl. Durchl. Interesseund Conservation Dero Trouppen beobachtet werden kann und wasDero General-Major von Brandt oder wer sonsten an desselbenStelle bei dem Corps en Chef commandiren wird, demselben des-falls und sonsten anbefehlen wird, als an welchen Se. Churfl. Durchl.ihn hiermit verwiesen haben wollen.
2. Wann unterwegens auf dem Marche für guth befundenwerden wird, zu untersuchen, ob einige Exorbitantien, Excesseoder Desordres in den Quartieren oder Nachtlagern vorgegangen,so hat der Ober-Commissarius solches mit gebührendem Fleiße zuverrichten und davon die Relation dem Generalmajor von Brandtenjedesmal schriftlich zu übergeben, in dessen Abwesen aber hatderselbe jemand auders darzu mit Vorwissen und Genehmhaltungdes commendirenden Generals zu gebrauchen; wie dann auch
3. Se. Churfl. Durchl. gnädigst wollen, daß alle und jedeOfficirer zu Haltunge desto besserer ordre aus allen Quartieren,wo sie Nachtlager gehabt, sowohl vom Eigenthumbs-Herren, alsauch von ihme, dem Ober-Comraissario oder in dessen Abwesenvon demjenigen, dem seine Stelle zu vertreten aufgegeben, ihresund ihrer untergebenen Leuthe Verhaltens halber, sich Attestatageben lassen sollen, gestalt dann derjenige Officirer, welcher keinAttestatum beibringen wird, dafür angesehen werden soll, alswann er keine guthe Ordre gehalten. Wobei dann auch fleißigeNachricht einzuziehen, ob Attestata auch abgezwungen oder obdie Leuthe zu derselben Extradirunge sonsten induciret worden,welches alles er unter des General-Majors von Brandten Directionwohl zu attendiren und zu beobachten hat.
4. Weil auch weiter Sr. ChurH. Durchl. gnädigste Intentionist, daß er, der Ober-Commissarius, die Auszahlunge diesesAuxiliar-Corpo verrichten soll, als wird ihme hierbei communi-