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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Einleitung.

Nach der Zersplitterung und Auflösung des Reiches im spätenMittelalter besaßen die germanisch-romanischen Völker noch dieKraft, eine Anzahl bedeutender Männer hervorzubringen, welche,an antiken Vorbildern genährt, langsam bis zum Fürstenstaate des16. und 17. Jahrhunderts hin eine neue Staatsgewalt erzeugten,deren, Träger, die Fürsten, sich neben die ehemals als einziggedachte kaiserliche Gewalt stellten, sichsouverän" machten unddie im Ständetum verdichteten unteren Herrschaftsgewalten zurück-nahmen, sichabsolut" machten. Um die widerstrebenden unduntereinander fremden, ja vielfach feindlichen Teile der neuenTerritorialstaaten zu binden, bedurfte es überall der Ausbildungeiner realen Zentralisation durch die neuen Staatsgewalten: Andie Stelle des Lehnssystems war das Söldnerwesen getreten, dasnur durch die stärkste Bindung an das Zentrum nutzbar werdenkonnte, wenn es nicht in der Hand unterer Gewalten jede neueEinheit zersplittern sollte; das Gerichtswesen stand unter demEinfluß des römischen Rechts und forderte in den neuaufkommendenFormen der Appellation eine höchste unabhängige Instanz, die nurder Landesherr zu geben vermochte; die Entscheidung in religiösenAngelegenheiten hatte die Reformation wie die Gegenreformationin die Hände der Landesherren gelegt; neue Wirtschaftsformenverlangten gebieterisch die Leitung von einer Mitte aus; das Finanz-wesen endlich, das alle diese Gebiete durchdrang, begann, sichvöllig aus der Naturalwirtschaft lösend, den komplizierten Mecha-nismus einer Geldwirtschaft auszubilden, der die höchsten An-sprüche an eine einheitlich gegliederte Leitung stellte. Für allediese Bedürfnisse begannen die europäischen Staaten neue Ver-waltungsformen auszubilden, die sich charakterisiertendurch einevollständige Selbständigkeit des Finanzwesens, sowie durch diein ihnen herrschenden Prinzipien der Zentralisation, der Kollegialität,

Urk. u. Aktenst. 7,. Gesch. d. Kurf. Priedr. Wilh. I, 2. 1