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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Schluß. 365

Schluß.

Wenn man es wagen kann, in einer fest umgrenzten Epocheder Geschichte, an einem bestimmten Umkreis von Männern, dieFrage nach dem Ergebnis ihres Plauens und Ringens zu richten,so sind es vor allem zwei Richtungen, nach denen der Fragendedie Überlieferung durchforschen muß: einmal nach dem Verlaufund Ende des Kampfes, den jene Männer gegen das Widerstrebendeoder Beharrende ihrer Zeit, gegen das ihrem Wollen Entgegen-stehende auszufechten hatten, dann nach dem Aufbau und derVollendung dessen, was sie als ihr eigenes Werk verteidigt undgetrieben, was sie als ein unbedingt Notwendiges gelebt, getanoder verkündigt haben. Treten wir mit diesen Fragen an denKampf und das Werk der Männer, in erster Linie des GroßenKurfürsten, welche die Zentralorganisation des Heeres und derVerwaltung und damit die Grundlagen des brandenburgisch-preußischen Staates im 17. Jahrhundert geschaffen haben, so springtdeutlich in die Augen, daß sie den Kampf gegen das widerstrebendeStändetum und den Partikularismus der Provinzen siegreich zuEnde führten, daß aus dem Bündel von Territorien, das FriedrichWilhelm 1Ö40 überkam, am Ende des Jahrhunderts ein unauflös-bares Ganzes geworden war. Und dieser Sieg war umso höher ein-zuschätzen, als er nicht mit einer blutigen Vernichtung des innerenGegners, der ja selbst ein Teil des Staatskörpers war, errungenwurde, sondern daß dieser mit allen seinen Kräften, ja der Adelund das Bürgertum mit einer erneuten Lebenskräftigung in denneuen Staat einbezogen waren und langsam begannen, tätigen An-teil an seinem Geschick zu nehmen. Trotz aller Überzeugung vonder Hoheit und göttlichen Sendung des absoluten Herrschers,welche Friedrich Wilhelm mit den Fürsten seiner Zeit teilte', ister doch nie in Versuchung gekommen, die Forderung der Theoriezum Maßstab seines Handelns zu machen. Als ein Politiker derPraxis strebte er überall das Erreichbare mit allen Mitteln derKlugheit, der Überraschung, des Hinziehens, des scheinbaren Nach-gebens, aber im Falle der Not auch der rücksichtslosen Aus-nutzung seiner Macht an, und wenn er genügend Raum hatte, um

1 Vgl. Friedrich Wolters, Über die theoretische Begründung des Absolu-tismus im 17. Jahrhundert (Schmoller-Festschrift, Berlin, Bondi 1908), 201 ff.