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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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459
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Akten. Erstes Kapitel. No. 84. 459

und sind Wir euers unmaßgeblichen Gutachtens, auf wasmaße undwie weit die Creditores am füglichsten befriediget und die Stadtvon der Schuldenlast liberiret werden könne, in Gnaden gewärtig.

Wie ihr dann auch 4. sambt und sonders wegen der StadtHervordt rückstellige 4500 Rthlr. Contributionsgelder, wann ihrdieselbe mit ihren praetensionibus und gravaminibus ausführlichgehöret, entweder ein billig mäßiges Quantum zu determinirenoder euere un vorgreif liehe Vorschläge zu Unser fernem Decisionunterthänigst einzuschicken habet.

Gleichergestalt könnet ihr euch 5., wann du die Grafschaftdurchgegangen und eins und anders eingerichtet, zusammen thunund wegen eines revidirten Commercienedicts vereinbaren undsolches zu Unser gnädigsten Ilatihahition einsenden.

Was Wir nun 6. über all solche Dinge oft ermelten Unserm p.dem von Busch in Gnaden rescribiret haben, solches zeiget dirdie copeiliche Beilage mit mehrerm, und versehen Wir Uns zudemselben, er werde dir in allem zur Erreichung Unser gnädigstenIntention mit Nachdruck assistiren und dir hülf liehe Hand bieten.

Postscriptum. Auch befehlen Wir dir hiermit gnädigst, daferndu in denen dir in den Städten Hervordt und Bielefeld, auch derganzen Grafschaft Kavensberg aufgetragenen Expeditionen überZuversicht einige obstacula, Schwierigkeiten oder Verhindernissenverspüren wirst, oder daferne sich über einen oder andern Punctdiscrepante Meinungen unter euch hervorthun möchten, hastu Unsdeinen besondern Bericht und pilichtmäßige Gedanken darüber inUntertänigkeit vorzustellen und Unsers Bescheides darauf zugewarten.

34.

Instruktion für J. H. Dolmann, Ober-Kommissar und Ober-Auditeur des nach Ungarn bestimmten brandenburgischen Auxiliar-Corps. Colin a. Spree, 18. [28.1 März 1693. Arch. d. Gr. Gen.-Stabs XVII, 14. Gleichzeitige Kopie.

[D. hat Excesse zu untersuchen, und darüher an den Kommandantendes Corps zu berichten; Atteste über das Verhalten der Officiere undihrer Truppen in den Quartieren auszustellen; die Truppenauszahlung,Fouragelieferung, Vorspannbeschaffung nach den hier erörterten Normenvorzunehmen. Es folgen Bestimmungen über Verpflegung des Corps.D. hat die Truppenzahl zu kontrollieren, extraordinäre Ausgaben nachGutheißung des Chefs zu bestreiten. Vorschriften über Winterquartiereund Lazarette und andere mit dem Kaiser getroffene Abmachungen.Verhältnis des D. zum Chef des Corps/]