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Zweiter Abschnitt.
Finanzquellen und Kassenverwaltung.
A. Die Errichtung der Zentralkasse und ihrerHilfs- und Nehenkassen.
1. Die Kriegskasse und die Generalfeldkriegskasse.
Sofort mit der Auflösung der alten Kriegskasse aus derZeit Georg Wilhelms tauchte, schon im Mai 1G41, der Gedankeeiner neuen, und zwar einer „Generalkriegskasse" auf, welche dievon den Ständen bewilligten Gelder aufnehmen, direkt an dieTruppen auszahlen und so den „militärischen Exekutionen unddabei mitunterlaufenen und von teils undisziplinierten Knechtenverübten unchristlichen Proceduren und eigenmächtigen Ver-gewaltigungen" ein Ziel setzen sollte. Der Name Generalkassebedeutete freilich nicht eine Zentralkasse aller kurfürstlichenLänder, sondern nur der verschiedenen brandenburgischen Stände;aber diese fühlten in jeder festeren Organisation der Kriegs-gelderverwaltung die zentralisierende Tendenz des fürstlichen Ab-solutismus, der eben unter Schwarzenberg seine erste Machtprobean ihnen versucht hatte, und obwohl ihnen die gemeinsame Ver-waltung der Kasse durch kurfürstliche und ständische Deputierteangeboten wurde, lehnten sie eine besondere Generalkriegskasseals überflüssig ab: sie blieben dabei, daß zur Bezahlung derSoldateska die Landschaftliche Kasse zu Berlin genüge l . DieStände behielten mit anderen Worten die Verwaltung der Kontri-bution völlig in ihrer Hand, und da die übrigen Einkünfte der
1 Ausschreiben vom 18. Mai, Erklärung der Stände darauf vom 29. Juni/9. Juli 1641. In dem Schreiben vom 8./13. Juli gab die Regierung ihren Planschon auf. Urk. u. Akt. X, 98-100.