45ö Akten. Erstes Kapitel. No. 83.
6. Denen Architecten und Inspecteurs hat Unser Obercommis-sarius dasjenige zu zahlen, was ihnen bei seinem antecessore auTractament assigniret und mit solcher Zahlunge bis auf weitereVerordnunge zu continuiren.
7. Was in Unserm Weselschen Zeughause gearbeitet und wasdazu geliefert worden, darüber seind bishero die Verordnungenund assignationes vom Gouverneur oder Commendanten und sonstenvon niemand anders gegeben worden, wobei es auch noch weitersein Verbleiben haben muß, und hat unser Obercommissarius dieZahlung darauf zu thun, wie denn dieserhalb an unsern (Titel) denvon Friedeborn Befehl ergangen, an niemand als an unsern Ober-commissarium zu seiner Berechnung darauf zu zahlen.
8. Wie denn auch dasjenige, was zur Reparation UnsererHäuser und Corps des gardes, auch zu dem dazu gehörigen Feuerund Licht nötig ist, gleichfalls von unserm Gouverneur oder Com-mendanten allezeit angeordnet, von dem Bauschreiber attestiretund von unserm Obercommissario bezahlt worden, bei welcherObservanz Wir es denn auch ferner belassen haben wollen.
9. Wegen der alten Schulden, so etwan noch zu bezahlen, habenWir Unserm Clevischen Commissariat anbefohlen, den Schulden-Etatüber den Vestungsbau zu Wesel aus des verstorbenen ObercommissariiKeuchens Rechnungen uns zu fernerer Verordnunge gehorsamst,einzuschicken.
10. Weil Wir auch höchst nötig finden, daß die Arbeit an denKribbewerken, als welche sehr important, hier nächst zu rechterZeit wieder vorgenommen und davon nichts verabsäumet werde,so wollen Wir wegen der dazu erforderten Geldmittel und derenAnschaffunge gehörige Anstalt in Zeithen verfügen; es muß aberhiebei dem zwischen Uns und der Stadt Wesel über besagte Kribbe-werke neulich gemachtem Vergleiche nachgegangen werden, damitan Unserer Seite nichts verfertiget werde, worzu die Stadt in jetztgedachtem Vergleich sich verbindlich gemacht hat.
11. Was auf Unser Haus oder Hof in Wesel im vergangenenJahre repariret oder gearbeitet worden, solches wollen Wir praevialiquidatione der darauf verwandten Kosten bezahlen, UnsermObercommissario solch assigniren oder ihme daselbe in Rechnungpassiren lassen und hat derselbe
12. im übrigen, soviel die vier Baupferde betrifft, derselbenVerpflegung auf Unsres Gouverneurs oder Commandanten Assigna-tion und des Bauschreibers Attestation zu thun.