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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
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Akten. Erstes Kapitel. No. 83. 455

gewichenen Jahres gnädigst ertheileten Bestallunge nochmalen be-wenden, nach deren Anleitung derselbe bei dieser Charge Unserhohes Interesse ihme das höchste Ziel sein zu lassen, mit denenGeldern so in seinen Empfang kommen getreulich zu verfahren,absonderlich auch dahin zu sehen hat, damit über Einnahme undAusgabe richtige Rechnunge geführet, alle Unordnungen dabeiverhüetet und alles, was er von Zeith zu Zeith davon auszahlet, mitAssignationen, Attestationen und behörigen Quittungen beleget werde.

2. Und damit dasjenige, was in dem ersten Punkte erwähnet,von ihme desto besser in Acht genommen werden könne, so sollvorerwähnter unser Obercommissarius auf unsres des General-majors, des Frh. von Heiden (wann derselbe zu Wesel gegen-wärtig ist), in dessen Abwesenheit aber auf Attestation des Wesel-schen Ingenieurs Corbien die Arbeitszettuln und was sonsten anAusgaben vorgehet, bezahlen, welche dann auch von jetzt ged. Com-mendanten durchgesehen und ihme dem Obercommissario die nötigeassignationes zu seiner Rechnung darauf gegeben werden müssen,gestalt dann solches hie bevor auch also gehalten worden.

3. Soviel die Anschaffunge der Materialien anbetrifft, selbigemuß von dem Generalmajor von Heiden und Obercommissario beijetziger Abwesenheit oben ged. Generalmajors von ihme dem Ober-commissario mit Zuziehung unseres Weselschen Ingenieurs Corbiengeschehen, mit welchem er dann auch von Zeith zu Zeith zu com-municiren, besagte Materialien nebst ihme aufs beste zu bedingen,richtige Rechnungen davon zu führen, auch die Zahlungen daraufgebührend zu thun hat.

4. Wie er dann auch zum vierten, wann die Materialien vor-handen sein, dieselben dem zeitlichen Commiss- oder Bauschreiberallemal zu liefern, welcher davon auch die Rechnungen zu führenund solche in Empfang nehmen muß; wie dann auch auf dessenAttestation die assignationes bishero gegeben sein, und wobei esauch annoch hinfüro sein Verbleiben haben soll.

5. Und weil die Arbeiter fast täglich verändert und anderecommendiret werden, auch viele Soldaten, Einwohner und Pauernsein, welche nicht schreiben können und es ohnedem allzuvielQuittirens geben würde, so wollen Wir zwar gnädigst geschehenlassen, daß der Bauschreiber für die Arbeiters quittire; es mußaber die Zahlung von Unserm Obercommissario oder von demjenigen,welchen er darzu committiren wird, einem jedweden Arbeiter nachdem attestirten Arbeitszettul insbesondere geschehen, damit solcher-gestalt allen sonsten zu besorgenden Unterschleifen vorgebeuget werde.