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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
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457
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Akten. Erstes Kapitel. No. 33 a. 457

Und gleich, wie Wir schließlich nicht zweifeln, es werde oft-gemelter Unser Obercommissarius diesem allen, was obstehet, ge-horsambst nachkommen und ihme solches pro norma et proprincipio regulativo bei seiner Funktion dienen lassen; also hater sich zu versichern, daß Wir ihn darbei jedesmal kräftig mainte-nieren und gnädigst schützen wollen.

33 a.

Reskript des Kurfürsten an den AmtsJcammer- und SteuerratWillmann über die Kommcrcien und eine Revision der Steuern inRavensbcrg. Colin, 22. Mai [1. Juni] 1692. Geh. St. A. Gen.-Dir.Minden Ravensberg. Tit. 82. Commerziensachen, No. 1. Konzeptgez. D. L. Danckelman.

[W. wird aufgetragen, die früheren kurfürstl. Edikte wegen Ab-schaffung der Kommerzien auf dem Lande in Ravensberg durchzuführen,sich über den Zustand des Contributions-, Accise- und Licentwesens zuinformieren, die städtischen Kollekten in den Flecken einzuführen, dieIndustrie treiben dürfen, das Creditwesen der Stadt Herford zu unter-suchen, ein revidiertes Commercienedikt zu verfassen.]

Es ist dir schon vorhin gutermaßen bekannt, was Wir erst-lich auf die durch die Deputirten der Alter-Leuten und sämbt-licher Güldenbrüder des Gewandschneiderambts in der StadtHervordt unterthänigst eingebrachte gravamina, auch der gesambtenTuchlnindler der Stadt Bielefeldt Memoriale wegen der jemehr undmehr auf dem Lande zunehmenden Commercien und dann nach-gehends auf noch anderer Deputirten des Magistrats und derStadt Hervordt gehorsambste postulata in verschiedenen ausführ-lichen Resolutionen vom 2. Novembr. und 29. Decembr. vorigenJahres gnädigst und nachdrücklich verordnet, auch zugleichwelchergestalt Wir Unserm Geheimbten Rath und Landdrostenvon Busch anbefohlen, das wegen Abschaffung der Landcommercien,ausgenommen in den Flecken Vlotho, Oldendorf, Wehrter, Borch-Holzhausen und Halle, von Uns gemachte Reglement im Landeüberall kund zu thun, auch oberwähnte Unsere gnädigste reso-lutiones in allen Stücken zum Effect zu bringen. Wann Wir nunmit ungnädigem Mißfallen vernommen, wasmaßen zwarten einEdict wegen des Handels auf dem Lande publiciret, die darausverlangte Pufferten aber bis dato nicht allein zurückegeblieben,sondern auch durch Einführung einer großen Quantität LeinsamensUnserer Verordnung, zum merklichen Schaden der Kaufmann-schaft in denen Städten Hervordt und Bielefeld ediametro zuwider