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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
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454 Akten. Erstes Kapitel. No. 83.

abgestattet werden: weiter hat er dahin zu sehen, daß alleQuartal von allen Örthern oder aus allen Provinzen und Districtenrichtig eingesandt werde, wie die Pöste repartieret und anwelchen Örthern die Milice assigniret, ingleichen ob die assignatariiauch bezahlet, welche Nachricht wie allbereits befohlen worden,auch gleichfalls von allen Regimentern geschehen muß. So hat erauch, wann es ihme wird committiret werden, die General-Etats imMajo und November zu verfertigen, damit hiernächst solche zuUnserer gnädigsten Approbation übergeben werden können. Weitersoll er fleißig erinnern, daß die Regimenter alle Jahre oder soofte Wir es gnädigst befehlen werden, gemustert werden mögen.

Wann ihme auch in specie wird anbefohlen werden, der StädteCämmerei-Rechnungen, ingleichen ihre alte Contributions-Rech-nungen, wie auch aller Provinzen Landesschulden zu untersuchen,so hat er gleichfalls hierin allen Fleiß anzuwenden und solchecommissiones mit geziemendem Fleiße und unterthänigster Treuezu verrichten.

Für solche seine continuirenden treuen untertänigsten Dienstewollen Wir Unsern Commissariats-Rath Caunengiessern bei dieserCharge und bei allen oberzählten Verrichtungen, ingleichen beidem ihme davon zukommenden Range und alle anderen Präro-gatifen, droicts undt Gerechtsamen wie die Namen haben mögen,nichts überall davon ausgeschlossen, zu allen Zeithen Churfürst-lich mainteniren und gnädigst schützen, wie Wir dann auch seinerungehöret keine Ungnade auf ihn werfen, sondern denselben alle-mal, wann bei Uns er sollte angegriffen werden, mit seiner Excul-pation und Verantwortunge jederzeit gnädigst hören, auch aufdesselben ferneres Advancement in Gnaden bedacht sein und ihmschließlich wegen dieser seiner Uns leistenden Dienste an Be-soldungen jährlich so viel als er bis dato gehabt quartaliter odermonathlich genießen und zahlen lassen wollen.

33.

Instruktion für den Obcrlcommissar in der Festung Wesel Antonv. ttaesfeldt. Karlsbad, 20./30. Mai 1691. Kr. Mi., Geh. Kr. Kanzl.119, Heft 1. Konz. gez. D. L. Danckelman.

[Enthält Ergänzungen der Bestallung des Ober-Kommissars subdato Cleve, 20./30. Okt. 1690, besonders über Verrechnung und Con-trollierung der Festungsbaumaterialien und Haukosten.]

1. Anfänglich und zuvorderst lassen Wir es bei der UnseremObercommissario sub dato Cleve 20./30. Octobris nächst ab-