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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
453
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Akten. Erstes Kapitel. No. 32. 453

warthungen, welche Unser (Tit.) Kannengießer viele Jahre her beiUnserem General-Krieges-Commissariat zu Unserm gnädigstenContentement geleistet, in gnädigste Cousideration gezogen, sohaben Wir zwar demselben die durch Absterben Unseres p. Cautiierledigte Ober - Empfängers - Charge aus sonderbahrem zu ihmesetzenden gnädigsten Vertrauen hinwiederumb gnädigst versprochen;weil er aber sothane Charge aus bewegenden Motifen selbstdecliniret oder abgelehuet hat, und Wir gleichwoll die bisherUns von ihme geleisteten guten und nützlichen Dienste ander-wärts zu recompensiren geneigt sein;

Als haben Wir gnädigst resolviret, denselben zu UnseremCommissariats-Käthe bei Unserem berlinischen General-Kriegs-Commissariat zu bestellen und anzunehmen. Thun auch solcheshiermit und in kraft dieses dergestalt und also, daß Uns der-selbige noch ferner getreu, gehorsam und gewertig sei, UnserNutz und Bestes wissen und befordern, Schaden und Nachtheilaber, so viel an ihme ist, verhüten, warnen und abwenden, was Wirihm immediate anbefehlen, oder durch die demselben Fürgesetztendemselben committiret und aufgetragen werden wird, jedesmalmit treuem Fleiße so tags als nachts weiter expediren, was ervon Unserm militärischen Etat oder sonsten in Erfahrung bringt,zu Unserm Schaden oder Nachtheil Niemanden offenbaren, sondernbis in sein Grab verschwiegen halte und in summa sich überalldergestalt noch weiterher verhalten und bezeigen solle, wie eseinem geschickten, getreuen und fleißigen Diener gebühret undes seine Pflichten erfordern, auch Unser gnädigstes Vertrauen des-falls zu ihm gerichtet ist, gestalt dann insbesondere desselbenVerrichtungen in nachfolgenden Dingen bestehen sollen, daß ernehmlich wann Wir abwesend sein und denselben auf der Reisebei Uns nicht nöthig haben, alle Commissariatssachen respi-ciren, gute Richtigkeit dabei halten und dahin sehen solle, daßalle General-Contributions-Rechnungen aus allen Provinzen undLanden, item alle Fortifications-, Magazin-, Artillerie-, Bau-, undAccise-Rechnungen richtig und zu gewisser Zeith des Jahres inBerlin oder an welchem Orte Wir es gnädigst verordnen werden,abgenommen werden, darüber er allezeith die notata machen, dasProtokoll darüber halten und nebst anderen dergl. verordnetenCommissarien die relationes abstatten soll, auch darneben befördernhelfen, daß diejenigen Rechnungen, welche im Commissariat nichtabgeleget werden können, durch gewisse Commissarien in loco ab-genommen und die relationes darvon an das General-Commissariat