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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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432
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432 Akten. Erstes Kapitel. No. 26.

26.

Bestallung für Adam Otto v. Viereck zum Obristen Commissariusin Preußen. Potsdam, 8./18. Juli 1Ü85. Kr. Min. Geh. Kr. Kanzlei175. Konz. gez. J. E. v. Grumbkow.

[Viereck übernimmt die Funktionen des scheidenden Barfus: Auf-rechterhaltung der kurfürstl. Edikte, Visitation der Quartiere und derenAnordnung, Überwachung der Märsche, Anordnung der Exekutionen,Vornahme der Musterungen, Sorge für Bezahlung der Truppen, Ver-handlung mit den preußischen Ständen über die Bewilligungen undderen Veranlagung, Abnahme der Generalrechnung, Fortsetzung ver-schiedener schon schwebender Untersuchungen.!

Nachdem Unser General-Wachtmeister, Gouverneur und Ober-haubtmann zu Spandau, Hans Albrecht von Barfus, das von Unsihme hiebevor aufgetragene Preußische Commissariat wegen derin diesen Unsern Chur-Landen habenden Militär- und Commissariats-bedienungen nicht langer respiziren kann, und Wir daher nöthigerachtet, dasselbe einem anderen tüchtigen und qualificirten Sub-jeeto hinwiederum aufzutragen;

als haben wir den (Tit) Adam Otto von Vierecken gnädigstdenominiret und ihm zu dem Ende zu Unserm Geheimbten Rathund preußischen Obristen Commissario gnädigst declariret, thunauch dasselbe hiermit und in Kraft dieses Unseres Patents undbestellen itztbesagten von Vierecken zu Unserm Geheimen Rathund Obristen Commissario; dergestalt und also, daß Uns undUnserm Churfürstlichen hohen Hause er getreu, hold und ge-wärtig sein, Unsern Nutzen und Bestes befördern, Schaden undNachtheil äußersten Vermögens warnen und abwenden, was Wirihm gnädigst anbefehlen oder ihme wegen dieser Charge oblieget,mit höchstem Fleiß beobachten und anstellig machen, was er indieser seiner Bedienunge von Unseren Kriegsaffairen in Erfahrungebringet, bis in seine Sterbgrube verschwiegen halten, auch sichsonsten in allen Stücken dergestalt comportiren und bezeigensolle, wie es einem getreuen, geschickten, verständigen und ge-wissenhaften Geheimbten Rath und Obristen Commissario gebühret,seine Uns allbereits geleisteten Eides - Pflichte es erfordern undUnser sonderbares gnädigstes Vertrauen desfalls zu ihme gerichtetist, gestalt Wir dann auch nötig erachten, ihm, dem von Vier-ecken, seines Verhaltens halber mit nachgesetzter Instruction ver-sehen zu lassen:

Und zwar ist anfänglich Unsere gnädigste Intention und Be-fehl, daß Unser Geheimbter Rath und Obrister-Commissarius, der