Akten. Erstes Kapitel. No. 26. 433
von Viereck, sich ohnverzüglich nebst vorhin erwähntem Unserm(Tit.) dem von Barfußen nach Unserm Herzogtumb Preußen ver-fügen solle, welcher ihme daselbst von allem sattsam Informationgeben, ihn daselbst in Unserm hohen Namen installiren, alle all-dorten noch nicht abgenommenen Rechnungen bei seiner jetzigenGegenwart abhören, und ihme, Unserm Geheimen Rath undObristen Commissario, alles in guter Ordnunge und Richtigkeitliefern solle, dessen Function dann nächstdem in nachfolgendembestehen muß, daß er nämlich für allen Dingen allen möglichenFleiß anwende, daß über Unsere Edicte und publicierte Ordinancienmit Ernst und Nachdruck gehalten, dawider die geringste Con-travention Niemanden, er sei wer er wolle, verstattet werde, undhat Unser Obrister Commissarius im Anfange selbst nebst UnsermKriegs-Commissario in Preußen, Reinholdt Sutern (als welchen erin specie darzu zu gebrauchen), alle Quartiere zu visitiren, nachder ihme, Sutern, zugesandten Tabelle sich zu erkundigen unddarnach zu inquiriren, ob und wieviel die Bequartierten überUnsere Ordinanzien gegeben, die Officirer darüber zu vernehmen,und, wann sich befinden wird, daß wider Unsere Ordinanzien, wieauch andere deshalb ergangene und in Unserer Preußischen Kriegs-kammer nach und nach eingelaufene Verordnungen, etwas gehoben,dasselbige in der Kriegskammer durch Unseren (Tit.) Kalouen alsofortabziehen und denen Contribuenten solches gut thun zu lassen,auch denselben ernstlich zu untersagen, daß sie ein mehreres nicht,als was ihnen befohlen, und was Unsere Ordinanz vermag, gebensollen.
Mit dem Kammer-Meister Kupnern hat er, Unser ObristerCommissarius, nach beschehener Visitirung der Quartiere zuüberlegen, ob einige von Unsern Truppen zu deslogieren oderanderswo zu verlegen nötig seie. Da er dann iusonderheit dahinzu sehen, damit die gar notleidenden Städte und Dörfer bei derEinquartierung etwas gelinder considerieret, die Infanterie oderdas Fußvolk in den Städten, die Reuter aber auf dem Landeeinquartirt werden; wie er dann auch alle halbe Jahre Unserm(Tit.) Sutern die Untersuchung der Einquartirungen aufzutragenund die davon einkommende Relation an Uns oder Unser Gen.Commissariat hierseibst einzuschicken hat.
Wann einige Marche vorgehen sollten, so hat er gleichfallssich zu bemühen, daß Unserem Marchreglement punctuel nach-gelebet werde, da er dann die Marchroute denen auf dem Marchebegriffenen in Zeiten zuzuschicken und denenselben einen Com-
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