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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
431
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Akten. Erstes Kapitel. No. 25 b u. c. 431

Vertrauen zu ihm setzend, er werde obigem alles gebührendnachzukommen beflissen sein.

25 b.

Kurfürstliches Reskript an die Magdeburgische Regierung. Pots-dam, 1. [11.] Dez. 1683. Kr. Min. Geh. K. K. 184. Konz.

[Anzeige von der Übertragung der Direktion des Kommissariatsan Mandelslob..]

Demnach Wir unserm (Tit.) dem von Mandelsloh die Directiondes Commissariats, und was sonsten in militaribus in UnsermHerzogthum Magdeburg zu respiciren sein wird, gnädigst com-mittiret und aufgetragen;

als haben Wir euch nicht allein davon Part geben, sonderneuch auch zugleich anbefehlen wollen, denselben in allem den-jenigen, was Unsere Dienste bei dieser militärischen Directionerfordern, die Hand zu bieten, und dahin nebst ihm zu sehen,daß so viel möglich, das Land sowohl, als die Städte, conserviretwerden:

Wornach ihr euch also unterthänigst zu achten habt, undWir verbleiben pp.

25 c.

Kurfürstliches Reskript an den Kricgslcommissar Langen inder Grafschaft Mamfeld. Potsdam, 1. [11.] Dez- 1683. Kr. Min.Geh. K. K. 184. Konz.

[Anzeige von der Übertragung der Direktion des Kommissariatsan Mandelslob.]

Demnach Seine Churf. Durchl. zu Brandenburg pp. unsergnädigster Herr dem (Tit.) von Mandelsloh die Direction desCommissariats, und was sonsten in militaribus im HerzogthumbMagdeburg zu respiciren sein wird, gnädigst commnittiret;

als befehlen Sie dem Kriegs-Commissario in der GrafschaftMansfeldt, Langen, hiermit in Gnaden, sich darnach gehorsamstzu achten, dasjenige, was besagter von Mandelsloh ihme in denmilitärischen Dingen auszuarbeiten committiren wird, mit be-hörigem Fleiße auszurichten, demselben auch sonst in allen anHand zu gehen, allermaßen höchstged. Seine Churf. Durchl. an er-wähnten von Mandelsloh den Commissarium Langen hiermit ver-wiesen haben wollen.