422 Akten. Erstes Kapitel. No. 21.
Künftige bei allen euren Zusammenkünften sich einfinde, dierepartitiones der Contributionen und allen andern Collecten mitverfertigen helfen, die Rechnungen mit abnehmen, bei Märchenund andern Kreis-Verrichtungen das Seinige thun und euch darunterdie Hand bieten, absonderlich auch nebst euch mit dahin sehensolle, daß in allen Begebenheiten eiue durchgehende Gleichheitobserviret, der Ämbter Bestes und Aufnehmen befordert und fürallen Dingen die in den Dörfern sich etwa noch befindende wüsteStellen hinwiederumb besetzet werden; als befehlen Wir euch hier-mit gnädigst, erwähnten Unsern Ambtman, von der Lieth von nunan zu allen Kreis-Conventen mit zu erfordern und Unserer gnädigstenIntention gemäß euch hierunter in allem zu bezeigen, auch die zu-längliche Anstalt zu machen, damit mehrerwähntem von der Liethfür seine Mühe von eurem Einnehmer jährlich zweihundert Thaler,vom 1. September nächstverwichenen Jahres au, gereichet werdenmögen; Wir wollen Uns dessen also zu euch versehen und ver-bleiben euch im übrigen mit Gnaden gewogen.
21.
Bestallung des Marinckommissars Adam Spengler. Potsdam,30. Juli [9. Aug.] 1682. Kr. Min. Geh. Kr. Kanzl. 195. Konz. gez.J. E. v. Grumbkow.
Wir Friedrich Wilhelm tit. tit. thun kund und geben männig-lich denen es zu wissen nötig in Gnaden zu vernehmen: Als wirder Nothdurft zu sein gnädigst ermessen, bei Unserer Marine einengewissen Commissarium zu bestellen und Uns dann zu solcherCharge der bisher bei dem Barfusisehen Regimente geweseneAuditeur und Secretarius Adam Spengler wegen seiner gutenQualitäten und Geschicklichkeit recommandiret worden, daß Wirdemnach denselben zu Unserm Commissario gnädigst bestellet undangenommen, thun auch solches in Kraft dieses Patents dergestaltund also, daß Uns er getreu hold und gewärtig sein, Unser Besteswissen und befordern, Schaden und Nachtheil äußersten seinemVermögen nach verhüten und abwenden, was von Uns oder UnsermGeneral-Coinmissariat demselben aufgetragen und anbefohlen wird,mit schuldigster Treue und gebührendem Fleiße exequiren, in-sonderheit bei der Marine unser Interesse pfiichtmäßig beobachten,die zu derer Unterhaltung destinirten Gelder monatlich und zubehöriger Zeit einfordern, auch nach Unserm gnädigsten Befehl,der ihm nach und nach zukommen wird, hinwiederumb auszahlen