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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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421
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Akten. Erstes Kapitel. No. 20. 421

quanti denen Receptoribus anbefohlen, Dero hiesiger Ober-Ein-nehmer jedoch vor sich und nomine der Particulier-Einnehmer unseröffnet, wie daß sie das assignirte quantum bei der Einquartierungder Reuter nicht wüßten beizutreiben und gezwungen würden, denenassignatariis die assignationes in die Ämbter, Vogteien und Dorf-scliaften ad exequendum zu übergeben, uud daß sie davor hielten,wann solches einmal also geschehen, alles derogestalt würde aufäußersten Grad verdorben werden, daß hiernächst nichts mehr zuerzwingen sein würde, wie denn die jetzige große Noth, da nurdie Reuter vom Lande unterhalten werden, dessen unausbleiblichenErfolg mehr denn zu viel bereits bestärket, allermaßen von allenEw. Churfl. üurchl. hiesigen Beamten die Klagen einlaufen, daßdie praestanda, so zu Plw. Churfl. Durclil. Domainen gehören,wegen großer Armuth und anhaltenden schweren Ausgaben an dieReuter nicht zu erzwingen wären und sie sich desfalls bei Zeitenbedinget haben wollten, gestalt dann auch Dero hiesiger bestallterLandrentmeister seither Trinitatis fast nichts zur Landrentheiempfangen, wir werden inmittels nichtes, was zur ErreichungEw. Churfl. Durchl. gnädigsten Intention gereichen kann, unter-lassen , und thuen dieselbte zusamht Dero hochgeliebten Churfl.Gemahlin, Chur- und Fürst]. Prinzen und Prinzessinnen DDurchl.und ganzen hohen Churfl. Hause des Allerhöchsten Beschirmung,Dero beharrenden Churfl. Hulden und Gnaden aber uns unter-tänigst empfehlen.

20.

Kurfürstliches Schreiben an die Ritterschaft des JcrichowschenKreises über Einsetzung eines Ämterkommissars. Potsdam, 20. Febr.[2. März] 1081. Kr. Min. Geh. Kr. Kanzl. 185. Ausfertigung.

[Einsetzung des Johann von der Lith zum Ämter-Kommissar.Seine Kompetenzen und seine Besoldung.!

Unsern gnädigen Gruß zuvor, Würdige, Veste, Liebe, Getreue!Wir mögen euch hiermit nicht verhalten, waßgestalt wir aus erheb-lichen Ursachen Bötbig gefunden, daß in dem Jerichowischen Creise,daß so viel die Ämbter anlanget, ein gewisser Commissarius bestelletwerde, welcher bei allen und jeden euren Versammlungen Unserhohes Interesse wegen Unser Ämbter respicire und beobachte:Wann wir dann Unsern Ambtmann zu Jerichow und Sandow undAlten-Platow, Johann von der Lieth, aus dem zu ihm gesetztenguten Vertrauen darzu gnädigst verordnet, auch demselben mittelsteiner absonderlichen Instruction dahin anweisen lassen, daß er ins