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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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420 Akten. Erstes Kapitel. No. 19.

und bis weiterer Verordnung verpfleget werden soll, nachgehendsnoch ein gnädiges Rescript unter demselben Dato an Ew. Churfl.Durchl. zu hiesigem Accise-Wesen verordnete Itäthe und Direc-tores abgelassen, vorgezeiget, in welchem befohlen worden, in demjetztlaufenden Monat Novemb. 5977 Rthlr. zu Verpflegung derlleuter und hiesiger Guarnison auszuschlagen, bemelte Tleuter mitFutter und Mahl versehen und das Geld durch die Receptoresnach dem bisherigen Fuß der Anlage beitreiben und zur Haupt-Cassa liefern zu lassen, damit die Assignatarii dem Aufsatz ge-mäß daraus befriediget werden, mit Begehren, daß wir überlegenund determiniren mögten, auf welche Art solch Geld am füg-lichsten Ew. Churfl. Durchl. gnädigster Intention zufolge aus demLande beigetrieben werden könnte; ob wir nun zwar, sowohl inRegard des zuerst angeführten gnädigsten Rescripti, als weileu(wie sonst vor diesem Ew. Churfl. Durchl. jeder Zeit thuen lassenund daß es also geschehen solle, gnädigst verordnet) desfalls vonEw. Churfl. Durchl. uns nichts zugekommen, wohl anstehen können,uns in diese Sache zu mischen, so haben jedoch, in regard daßvon denen, so zum Accise-Directorio gnädigst verordnet und indem angezogenen gnädigsten Rescripto benannt, keiner zugegenist, bemeltem Deroselbten Commissario unser Gutachten dahin er-öffnet , gestalt wir davor hielten, daß durch den Landschatz alsdie höchste speciem der Accise am füglichsten die Anlage ge-schehen könnte und wann selbige nicht zureichen wollte, einViertel oder Zwölftel hinzugesetzet werden müsse, auch würklicheinen ganzen Landschatz nebst einem Viertel ausgeschrieben unddie Beitreibung denen Receptoribus anbefohlen; müssen aber,unser schweren Ew. Churfl. Durchl. unterthänigst abgestatteteuEiden und Pflichten halber, ohne verdrießliche Wiederholung deselenden und miserablen mehrmals gehorsambst remonstrirten Zu-standes hiesigen Landes und äußerst erschöpfter Unterthanen, sofast nicht zu beschreiben, unterthänigst dabei melden, daß, weilendie armen Leute nichts in ihren Häusern in Vorrath haben, wor-von sie die Reuter speisen können, aus der Speisung eine großeUnordnung und Schlägerei zwischen denen Reutern und Bauern,auch Gelegenheit vor die Reuter, die arme Leute auf vielerleiArt zu plagen und gänzlich auszumergeln, erwachsen und erträg-licher sein würde, die Speisung, auch wohl Futter und Mahl, wievor diesem geschehen, auf ein Gewisses zu setzen und die Optiondem Wirte, als solches in natura von denen armen Leuten reichenzu lassen, wie auch, daß ob zwar die Beitreibung des assignirten