Akten. Erstes Kapitel. No. 19. 419
gleichfalls gebrauchen können. Im übrigen haben Ihre Fürstl.Durchl. auch dahin zu sehen, damit die Kopfschoß- und Lehn-Gelder so woll von Bedienten als Unterthanen in Pommern,Halberstadt, wie auch in der Chur- und Mark Brandenburg mitdem ehisten aufgebracht und die letzten an den Ober - Licenten-Einnehmer, Happen, eingenommen werden, die aus Pommern undHalberstadt aber kommende Kopfschoß- und Lehn-Pferdegeldernimbt der Obercommissarius Rohde in Empfang zu fernerer Be-rechnung.
19.
Schreiben der Mindenschen Regierung an den Kurfürsten überdie Akzise und die Mciterverpflcgung. Minden, 27. Nov. 1679.Geh. St. A. Rep. 32, No. 23. Gez. Daniel Ernst Derenthal.T. E. Danckelman. H. Stammisch. M. B. Huß. Ausfertigung.
| Vorstellung der Schwierigkeiten bei Aufbringung der gefordertenReiterverpflegung.]
Der Churf. Durchl. gnädigstes Rescript unter dem Dato Pots-dam den 6./16. Novemb. ist uns allererst am 14./24. zu Händengekommen und haben wir daraus mit unterthänigstem Respect ab-lesend vernommen, welchergestalt Dieselbte, bei jetzigem ruinirtenZustande Dero hiesigen armen Unterthanen, das Collectwesen ineinigen speciebus zu moderiren und zu ändern gnädigst gemeinet,auch damit endlich das Werk in gute Ordnung gebracht, cata-strum bonorum formiret, exempti herbeigezogen und alle Ungleich-heiten und confusiones dabei abgestellt werden mögen, dessengenaue Respiciirung Dero hiesigen Regierungsrath Crausen undCommissario Rohden nebst denen directoribus aus Mittel derLandstände ernstlich anbefohlen, und zur Erreichung sothanennützlichen Werks denenselben die Hand zu bieten, sonsten aberwas täglich bei dem Steuerwesen vorkommet, des gesambtenDirectorii Disposition und Expedition alleine zu überlassen unsangewiesen; gleichwie wir nun wissen, daß unsere unterthänigsteSchuldigkeit erfordert, in allem Ew. Churh\ Durchl. gnädigstenBefehl möglichst zu erfüllen und was zu Erhaltung Dero gnädigstenIntention gereichen kann zu bewerkstelligen, also werden nicht er-mangeln, in Obgesetztem gehorsambste Folge zu leisten. Als aberGnädigster Churfürst und Herr, Ew. ChurH. Durchl. hiesigerAccise-Director und Commissarius Rohde uns zuerst ein gnädigesRescript unter dem Dato Potsdam den 3./13. Novemb. nebst demEstat, wie Dero hiesige Miliz in diesem Fürstenthumb im Novemb.
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