418 Akten. Erstes Kapitel. No. 18.
dann nicht ermangeln werden, zureichende Anstalt zu verfügen.Wann einige Mißthäter zur Vestungsarheit condemniret werden,alsdann werden I. F. Durchl. die benötigte ordres an die Gouver-neurs und Commendanten ergehen zu lassen wissen, damit solcheauf- und angenommen und der Sentenz gemäß zur Arbeit an-gehalten werden mögen.
Den Vestungsbau allhier werden I. F. Durchl., soweit diedazu verordnete Mittel zureichen und die Mannschaft vorhanden,aufs beste fortsetzen zu lassen auch Sorge zu tragen belieben,damit zu Spandow und Custrin desgleichen geschehe, die bereitsverfertigte Werke und Gebäude aber in gutem esse und Stande er-halten werden mögen. So werden sich auch Ihre Fürstl. Durchl.die Conservation und Beobachtung der Magazine aufs besteempfohlen sein lassen und die Proviant-Bediente dahin erinnernund anweisen, daß sie dieselbe ergänzen, was ausstehet sofortnach der Ernte einfordern und darunter keinen Verzug nochMangel erscheinen lassen. Sonsten kombt Ihrer Fürstl. Durchl.sub. lit D hierbei die Nachricht zu, was vor Örter von derRömischen Kaiser!. Maj. Sr. Churfl. Durchl. zum Winter-Quartierangewiesen, wovon noch kein einziger (außer dem Herrn vonSchomberg) sich eingefunden, umb desfalls Richtigkeit zu treffen,ohngeachtet das Quantum, welches von denenselben gefordert(wie aus der Beilage sub. lit E. zu ersehen), lidentlich ein-gerichtet. Weilen nun Sr. Churfl. Durchl. aufs höchste daran ge-legen, daß dieses Werk je eher je besser zum Stande komme, sohaben Ihre F. Durchl. an alle in der Beilage benannte Örter ernst-lich schreiben zu lassen, daß sie wegen des von ihnen gefordertenoder begehrten quanti Richtigkeit treffen, auch auf den Ver-weigerungsfall und da sie sich nicht accommodiren sollten, dasselbigedurch die Execution beitreiben zu lassen, zu welchem Ende dannder Commissarius Rohde allhier bleibet, welchen Se. Churfl. Durchl.gnädigst committiret, das Quartierwesen zu respiciiren und dieGelder, wie auch alles, was aus andern Ländern ad Cassam ein-kömbt, in Empfang zu nehmen und es gegen des (tit) HeidekampfenQuittunge wieder auszuzahlen, dessen sich dann Ihre F. Durchl.in dergleichen Verrichtungen zu gebrauchen und ihm ordre zu er-theilen, wann mit denen angewiesenen Ständen oder Ortern derQuartiere halber gehandelt wird, wie und welchergestalt er sichdabei zu verhalten; imgleichen ist dem Commissario Neuhausenordre gegeben, auch hiev zu bleiben, welchen Ihre F. Durchl. zuBeitreibung der Gelder und zu andern militärischen Commissionen