Akten. Erstes Kapitel. No. 10. 393
Trouppen gegen den Feind stehen, als doch neulich zum öfterngeschehen, wie dann auch die vornehmbste Entschuldigung desHerrn Grafen von Waldecken der Mangel der Officirer ist unddaß man sie so verurlaubet, damit es dann auch numehro soweit kommen, daß auch Rittmeisters und Geringere mich und ihreeigene Obristen übergehen, wider allen Kriegsgebrauch und Ordnung.
7. Ich soll die Jurisdiction auch über die hohe Officirerhaben, wie es dann auch sein muß, allein es ist alles ohne Effectund werden alle Verbrecher pardoniret, auf solche Weise aberfällt die Disciplin und endlich muß durch die ganze Armee eineUnordnung und andere Ungelegenheit erfolgen, weilen auf solcheWeis kein Erkändtnis und Unterscheid unter Ehrlichen und Ohn-ehrlichen gehalten wird. Also seind in des damaligen ObristenBrunellen Sache, von dem Kriegsrecht etliche ordentlich condem-niret, aber alle pardoniret worden, vor Warschau da wissenSe. Churfl. Durchl., daß etliche Rittmeister öffentlich ausgerissen,sich zwischen die Rüstwagen verstecket und von mir in Arrestgenommen, sie wären aber alle ohne einzige Strafe loskommen.Ein Rittmeister wäre vor diesem öffentlich von dem Kriegsrechtzum Schelme gemachet worden, hat aber dennoch hernachmalsohne mein Vorwissen, als wann er ehrlich gedienet, seinen Ab-schied erhalten. Solchergestalt kann die Kriegsdisciplin nicht be-stehen. Se. Churfl. Durchl. können keine Dienste haben, und ichund andere ehrliche Leute müssen solchergestalt wider den Feindund im Felde solcher Leute wegen viel Gefahr ausstehen, EuerChurn. Durchl. aber mit viel größerer Gefahr ihren Staat hazardiren.
8. Seine Churn. Durchl. werden Ihr auch gnädigst gefallenlassen, die Streitsache zwischen denen Herren Obristen dergestaltbeizulegen, damit Derselben Kriegs-Staat und Armee durch dieEntscheidung keinen Stoß und Schaden empfinde, dann wann derStreit währen und ich mit ihnen zu Felde gehen sollte, so wüßteich nicht, wie ich commendiren oder wider den Feind etwas Gutesund Tüchtiges verrichten könnte.
Weil nun S. Churfl. Durchl. gnädigst sehen werden, daß solchesalles, was ich allhier als ein treuer Diener unterthänigst erinnert,für Dero Besten und Nutzen und zu Conservirung der Armee undDisciplin angesehen, Sie auch ferner gnädigst versprochen, inhaltsder alten kaiserlichen Bestallung mich bei meinem Generalatchurfürstlich zu mainteniren, als habe ich auch gehorsambst zubitten, die angezogenen Mängel und Unordnung gnädigst abstellenzu lassen und mich bei dem Respect, welcher mir als General-