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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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394
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394 Akten. Erstes Kapitel. No. 11.

Feldzeugmeister und Capo bei Euer Churrl. Durchl. Armee gebühret,zu handhaben, dawider keinen, er sei wer er wolle, etwas zuhandeln gestatten, besondern allen und jeden General-Kriegs-Com-missarius, Obristen und anderen hohen und niedrigen Officirern,wie auch der Kriegescanzelei und denen dabei sich befindlichenKrieges-Secretariis, meiner Capitulation gemäß, gnadigst und ernst-lich anzubefehlen, daß jene mich als ihren General und Caporespectiren und sich also comportiren, wie es bei allen wohl-bestallten Armeen in Teutschland gebräuchlich gewesen, und esauch Ew. ChurH. Durchl. in meiner Bestallung selbst haben wollen,die Kriegscanzlei aber in Kriegssachen keine ordre als an mich,daß ich dieselbige fernerweith an die Soldatesca ergehen lasse, aus-fertige. Dergestalt kann Ordnung, Disciplin und gute Ordre er-halten und vor Euer Churfürstl. Durchl. was Gutes mit GottesHülfe verrichtet, auch bei andern Armeen guter Name und llespecterhalten werden, und auf solchen Fall will ich gerne wie ich imAnfang gedacht in Ew. Churfl. Durchl. Diensten treulich verharrenund alles dasjenige thun, was von mir kraft habender meiner Chargegefordert werden kann, daß ich aber auch nur nicht irre gemachetoder sonsten in meinen guten Vorsatz verhindert werde.

11.

Bestallung Hans v. Waldows zum Oberkommissar und Kriegsrat.Colin (Spree), 1. [11.] Juni 1658. Ausfert. und Konzept 1 ) gez.C. E. v. Platen. Geh. St. A. R. 0, A. 11.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, Markgraf zuBrandenburg (totus titulus) thun kund und geben hiermit jeder-männiglich, denen es zu wissen vonnöthen, in Gnaden zu ver-nehmen, daß wir den vesten Unsern Rath, Hauptmann und liebengetreuen Hans von Waldow wegen der an ihm verspürten gutenQualitäten, auch in gnädigster Erwägung seiner Uns und UnsernHerrn Vorfahren höchstsei. Gedächtnüs bereits geleisteten treuenund nützlichen Dienste, zu Unserm Kriegsrath und Ober-Commissariobei Unserer Armee gnädigst bestellet und angenommen haben,thuen dasselbe auch hiermit und bestellen besagten Hansvon Waldow zu Unserm Kriegsrath und Ober-Commissario inKraft dieses also und dergestalt, daß er Uns treu, hold und ge-wärtig sein, Unsern Schaden und Nachtheil verhüten, Bestes aber

') Dieses datiert vom 13. Juni.