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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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392
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392 Akten. Erstes Kapitel. No. 10.

wollte auch wohl nochmals so eines und das ander lassen hin-gehen, daferne ich nicht augenscheinlich sehe, daß es solcher-gestalt in die Länge keinen Bestand haben, die Armee zer-schmelzen, und nebst Sr. Churfl. Durchl. Consideration, ich auchzugleich meine so teuer erworbene und bis dato erhaltene Ehreverlieren möchte. Ich bin bereit in Seiner Churfürstl. Durchl.Dienste bis in meinen Tod zu verharren und treulich zu handeln,nur werden auch Höchstgedachte Se. Churf. Durchl. gnädigst ge-ruhen, denenjenigen höchstgefährlichen Gebrechen abzuhelfen Twodurch bis anhero viel Gutes verhindert, keine höchstnötige Dis-ciplin oder andere Ordnung, ohne welche unmüglich der Krieges-Staat bestehen kann, gehalten, mein gebührender Kespect gefallenund der mir gegebenen Capitulation von denen meisten zuwidergelebet worden.

1. Bei dem Krieges-Commissariat gehet alles confus zu, e&unterstehet sich ohne mein Vorwissen, Musterung fürzunehmen,da doch solche von mir anzuordnen und sonsten kein Obrister zupariren schuldig. Und ob auch gleich Euer Churfl. Durchl. darinfreilich allemal wie in allem andern freie Hand und Macht be-halten, so haben Sie doch nach den in Teutschland bei allenArmeen üblichen Gebrauch, umb der nothwendigen Ordnung halber,mir ausdrücklich gnädigst versprochen, solche Ordre an mich zu-stellen, und daß ich sodann hinwiederumb an das Commissariat unddie Officirer Verordnung ergehen lasse.

2. Es machet das Commissariat ohne mein Vorwissen neuenStaat und neue Assignationes der Quartiere.

3. Die Proviantmeister verändern die Magazine, geben auchohne mein Vorwissen das Getreide weg, also kann ich als Generalund Capo der Armee nicht wissen, wo die Quartiere, wo di&Magazine, wieviel vorhanden und was ich darauf für einen Staatzu machen.

4. Ordren an die Offieierer werden ohn mein Vorwissen aus-gefertigt, da doch kein Secretarius auch in Sr. Churfürstl. Durchl.Canzelei ohne mein Vorwissen etwas ausfertigen soll, was zumKriege gehöret, sondern ob gleich etwas angegeben, so soll er esmir doch erst andeuten.

5. Es soll keine Guarnison oder Gouverneur geändert werden,es sei dann daraus zuvorhero mit mir conimuniciret, deme ist iuviel Wege zuwider geschehen.

6. Es sollte ja nuch kein Officirer auf sein bloßes Anmeldenerlaubet werden, zumal aus dem Lande zu gehen, wann die