Akten. Erstes Kapitel. No. 6. 379
Als es auch bekannt, daß ohne Direction alles confuse und ohnOrdnung daher gehet und nicht lange bestehen kann, wie dann aucheben darumb in allen andern Collegiis gewisse Personen, denen dieDirection anbefohlen, von Uns verordnet worden, so wollen Wirauch, daß bei diesem Collegio es gleichergestalt gehalten werde,und euch, dem von Pfuelen, dieweil wir euere Person dazu gnug-sam capabel befunden, das Directorium bei dieser Expedition dervorfallenden Kriegessachen hiermit aufgetragen haben, also und der-gestalt, daß euch sowoll zu den Audientien als außerhalb derselben,wann etwas in eurem Collegio in Deliberation zu ziehen sein wird,eure Collegen zu convociren, deren vota zu colligiren und daraufper majora zu schließen obliegen und gebühren solle.
Damit auch bei Ausfertigung der resolvirten und geschlossenenSachen einem das onus nicht allein aufgebürdet werde, so stellenWir eurer, des von Pfulen, Discretion gleichfalls anheimb, daß ihr 1die Austheilung machen möget. Wie Wir dann nicht zweifeln, ihrwerdet euerer Uns wolbekannten Dexteritet nach hierunter also ver-fahren, daß niemand sich zu beschweren Ursache haben möge,und es werden eure Collegen sich auch also fleißig und un-verdrossen bei dieser Expedition erweisen, daß ihr mit ihnen aller-seits wol content und zufrieden sein könnet.
Wir versehen Uns, ihr werdet diesem also gehorsamst nach-kommen, und habt Uns hingegen zu Gnaden beharrlich woll ge-wogen.
5.
Bestallung für Joachim Senff zum General - Proviantmeiiter.Colin (Spree), 20. [30.] Juli 1(337. Konzept. Geh. St. R. 24 K.,fasc. 15.
Von Gottes Gnaden Wir Georg Wilhelm Markgraf zu Branden-burg pp. thuen kund und geben hiermit miinniglich, denen solcheszu wissen vonnöthen, zu vernehmen, daß Wir Unsern lieben ge-treuen Joachim Senffen aus dem zu demselben habenden gnädigstenVertrauen zu Unserm General-Proviantmeister bestellet und an-genommen haben; thuen ihn auch hiemit und kraft dieses Be-stallungsbriefes darzu authorisiren, verordnen und bestellen, der-gestalt und also, daß er sich des ganzen Proviantwesens in UnserenNeumärkischen und incorporirten sammetlichen Landen, wie auchanderen Creisen, so Wir ihmb noch dazu anweisen lassen werden,
d. h. Pfuel.