380 Akten. Erstes Kapitel. No. 5.
nach seinem besten Vermögen annehmen, demselben treulich undfleißig vorstehen, allenthalben Unsern Nutzen, Frommen undBestes mit äußerster Sorgfalt befordern, hingegen UnserenSchaden nach seinen besten Kräften verhindern und abwendensolle.
Insonderheit aber haben Wir ihmb die Inspection über diejetzo in Unseren Landen angeordnete gedoppelte Metze in be-rührten Unsern neumarkischen und incorporirten Landen, auchanderen ihmb angewiesenen Creisen in Gnaden anbefohlen und an-vertrauet, daß er gleichergestalt allenthalben treufleißige Aufsichtund Achtung haben solle, damit hierinnen alles ordentlich undrichtig zugehen und aller Unterschleif und Betrug vermieden undeingestellt bleiben und hierzu der geringste Raum und Stattnicht gelassen oder gegeben werden möge. Auch soll er, washiervon in einem jeden Creise aufm Lande und in Städten ge-fallen wird, wo müglich, sofort in die nächst angelegene Vestungoder aber in die Haubtstadt des Creises bei dem Zöllner oderZiesemeister daselbst aufschütten und samblen lassen und die Be-schaffung thuen, damit es Uns an Orth und Stelle, dahin Wir esferner verordnen werden, richtig und ohn Mangel gebracht undeingeliefert werden möge. Gestalt er dann darüber richtige undbeständige Rechnung halten, auch Uns solche abzulegen undsich zu diesem allen durch sonderbare Pflichte Uns verwandtmachen soll.
Und damit er auch solches sein Ambt behörig versehen undbestreiten und Obgesatztem allem schuldigermaßen nachkommenmöge, so haben Wir gnädigst verwilliget, ihmb einen Proviant-meister-Lieutenant und zween Proviantschreiber zu adjungiren unddieselben mit notigem Tractament versehen zu lassen; welchedann alles dasjenige, so er ihnen diesfalls ordnen und schaffen undzu verrichten anbefehlen wird, gleichergestalt, behörigermaßenfleißig und treulich einfolgen und bestellen sollen. Dahingegenund vor solche seine Mühe wollen Wir gemeltem Joachim Senffen,auf ihn und jetzt ernannte, ihm adjungirete Leute zum monat-lichen Unterhalt 110 Thaler an Gelde und auf 4 Pferde das Futteraus denen Quartieren, die Wir ihm zu solchem Behuef assignirenlassen werden, verreichen und geben lassen.
Und Wir bestellen demnach mehrermelten Joachim Senffen zuUnserm General-Proviantmeister und verheißen ihmb und seinenLeuten zum monatlichen Unterhalt, als obstehet.