364 II. Kap., 8. Abschn. Die Verrechnung und Kontrolle der Finanzen.
Die beste Ordnung herrschte von Anfang an in der Kontrolleder übersichtlichen Generalkriegskassenrechnungen selber. In denersten Jahren wurden wenige Monate nach dem jeweiligen Jahres-abschluß die Prüfungskommissare ernannt, welche nach zwei bisvier Wochen ihre Richtigkeit mit ihrer Unterschrift bestittigten.Als sich die Generalkasse seit 1(383 zur wirklichen Zentralkasseerweiterte, dauerte es meistens ein bis anderthalb Jahre, bis dieKontrollkommissionen ernannt wurden. Während dieser Zeit wurdedie Rechnung im Generalkommissariat von einem KanzlistenRatione Calculi revidiert, dann von den Sekretären und späterenKommissariatsräten Cangießer uud Bock konferiert und examiniert,d. h. mit den monatlichen Etats verglichen und in Einnahme undAusgabe mit den vom Generalempfänger vorgelegten Beweisstücken,Quittungen und Verordnungen nachgeprüft, und die Kontroll-kommissare konnten alsdann schon nach wenigen Tagen mit be-sonderer Bezeichnung des Bestandes oder seit 1690 des Defizits dieRechnung quittieren. Die Personen der Prüfungskommissionwechselten auch hier so wenig als möglich. Der zeitweilige General-kommissar und auch der Kommissariatsdirektor gehörteu ihr stetsals erste an, dann vor allem die geheimen Räte t Meinders, Fuchs,Eberhard Danckelman, der Generalproviantkommissar Sohr undeinige Amtskammerräte'. Auf Grund der Abnahme durch dieKommissare erteilte dann der Kurfürst dem Generalempfänger undseinen Erben, welche mit verpflichtet waren und beim Tode desGeneralempfängers die laufende Jahresrechnung bis zur Ernennungdes Nachfolgers unterzeichneten, endgültige Decharge.
Die eigentliche Kontrolle auch der Generalkriegskassenrechnungfand also ebenfalls durch das Generalkommissariat statt, das derPrüfungskommission die wesentliche Arbeit vorweg nahm undseinen eigenen Leiter auch an deren Spitze hatte. Die in Frank-reich vollzogene Scheidung zwischen der verwaltenden und derkontrollierenden Behörde war also tatsächlich noch nicht voll-zogen. Aber die regelmäßige Form der aus den gleichen Beamtenzusammengesetzten Kommission bildete doch den Keim zur Ent-wicklung der Generalrechenkamrner im folgenden Jahrhundert.
1 Besonders von 1677—81 Otto v. Grote, Johann Koppen, Johann Warnecke,und seit 1687 beständig Lindtholtz; auch Kriegsrat Dobrzensky, Flemming undBarfuß sind einmal dabei. Gen.-Kricgskassenrechnung.