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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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363
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Die Rechnungskontrolle. 303

Ständemitgliedern, später hauptsächlich aus den Provinzkommissari-aten zusammensetzte, nahmen zunächst halbjährlich oder jährlich 'die Spezialrechnungen ab und sandten die daraus gebildeten Landes-rechnungen aus den benachbarten Provinzen, wie Pommern, Magde-burg und Halberstadt, zu den in Berlin ernannten Kommissionenoder diese kamen nach Königsberg, Minden, Bielefeld und Cleveselbst zur Abnahme. In den letzten Jahren Friedrich Wilhelmsund den ersten Friedrichs III. wurden jedoch sämtliche Haupt-rechnungen mit den Einzelbelegen zur Kontrolle nach Berlin be-zogen. In Preußen wurden auch die Zoll- und Lizentrechnungennicht mehr wiein vorichten Zeiten in Gegenwart des Oberburg-grafen bei der Kammer abgehört, sondern durch immediate vomHofe (d. h. vom Generalkommissariat) benannte Kommissariendurchgegangen" 2 . Die Abnahme der Hauptlandesrechnung solltejährlich stattfinden, aber es dauerte lange, ehe diese Forderungbei den Wirren der Zeit von der noch unfertigen Zentralregierungverwirklicht werden konnte. Es kam vor, daß man neun Jahrelang selbst in dem benachbarten Pommern nicht an die Abnahmeder Kontributionsrechnung der Ämter ging und daß der Kurfürst«rst durch den Ausdruck seines äußersten Mißfallens den Anstoßdazu geben mußte 8 . In anderen Fällen fanden die Kommissaresich jahrelang in den Rechnungen nicht zurecht, oder sie wurdenmitten in der Arbeit zu anderen Geschäften verwandt und anihrer Stelle andere ernannt, welche sich von neuem einarbeitenund dann wohl noch einer dritten und vierten Reihe den Ab-schluß tiberlassen mußten 4 . Doch waren dies in den späterenJahrzehnten nur Ausnahmen und unter Daniel Ludolf Danckel-man wurde auch in der Rechnungsabnahme eine regelmäßigeFolge tiberall durchgesetzt.

1 Halbjährlich z.B. in Preußen, siehe Bestallung des Oberkommissar v. Viereck,Akt. No. 26.

2 Friedrich Kupner an D. L. Danckelman, Königsberg, 8. April 1685, undeinige weitere Akten darüber. Geh. Staats-Arch., Prov.-Verz. tit. 19, 12.

8 Kurf. an die Hinterpommersche Regierung, Potsdam, 9./19. April 1678(Konz. gez. Gladebeck). R. ;i0, 137.

4 So bei der Abnahme der Magdehurgischcn Rechnung; die ersten waren1685 Barfuß, Mandelsloh, Ilohendorf, Wilman, die zweiten 1686 Schmettau, Lindt-holtz, Steinhäuser, Mandelsloh, Ilohendorf; dazu kamen 1687 wieder Barfuß,I Inverfährt, Hurchardt und 1688 an deren Stelle Grumbkow, I). L. Danckelman,Borke und Sohr. Gen.-Dir. Magdeburg, tit. 140, Kass.-Sach., Gen.