362 II. Kap., 3. Abschn. Die Verrechnung und Kontrolle der Finanzen.
Resident von Kuffelaer oder der Vizekanzler Mathias Romswinkelholländische Subsidien und Anleihegelder in Amsterdam, wurdenoch ein Geheimer Rat als Kommissar dazu ernannt *.
Der Vorzug, möglichst die gleichen Beamten für die gleichenRechnungskontrollen zu nehmen, war zu einleuchtend, als daßer nicht bald eine allgemeinere Anwendung gefunden hätte. Sofinden wir auch bei der Abnahme der Festungsbau-, Magazin- undZeughausgelder häufig die gleichen Namen: es waren neben einigenBeamten der Amtskammern später vor allem die Leiter derProvinzkommissariate und Kriegskassen, welche damit beauftragtwurden und die Anweisung hatten, auch die Gouverneure ersatz-pflichtig zu machen, wenn die unteren Kassenbeamten, die vor denGouverneuren wöchentlich Abrechnung zu leisten hatten, beivorfallenden Kassendefekten nicht solvent waren 2 .
Etwas schwieriger lagen die Verhältnisse bei den Steuer-kassen der Provinzen, weil sich hier die Rechte der Stände unddes Fürsten noch vermischten und auch die Provinzialregierungensich noch vielfach gegen die Ansprüche der Zentralverwaltungsperrten. Aber das Kontrollrecht des Kurfürsten war doch überallanerkannt, die Rechnungen der außerordentlichen Steuern wurdenunmittelbar durch das Generalkommissariat oder auf dessen Ver-ordnung durch die Oberkommissare der Provinzen abgenommen 8 ,die Akziserechnungen sollten die Steuerkommissare im Beisein derstädtischen Magistrate und Bürgerschaft abnehmen, dann eineGeneralrechnung daraus formieren und diese ebenfalls vor derZentralbehörde ablegen 4 , doch wurden in die entfernteren Pro-vinzen, wie nach Minden, auch Kommissare in loco abgeordnet.
Ähnlich verhielt es sich mit den Kontributionsrechnungen.Eine Anzahl von verordneten Kommissaren, welche sich anfangsaus den Beamten der Regierungsbehörden, Amtskammern und
1 Kurf. an Krautt, Colin, 18. Dez. 1694: Er soll mit dem Wirkl. Geh. Katvon Schmettau die Rechnung Kuffelaers examinieren. R. 24, HH. 7, fasc. 4.
2 Kurf. an Croy, Colin, 26. Sept. 1673 (Konz. gez. Meinders) Arch. d. Gr.Gen.-Staba V, 7. — Weitere Akten siehe Kr. Min. Geh.-Kr.-Kanzl. 90 und 96.Croy nennt am 28. April 1676 den Kommissar Podewils als den, der regelmäßigin den preußischen Festungen die Rechnungen abhöre. R. 7, 95.
8 Kurf. an Heinrich von Platen, Colin, 22. Jan. 1694 (Konz. gez. D. L. Danckel-man). Gen.-Dep. d. Gen.-Dir. LX, 3.
* Instruktion für D. L. Danckelman. Acta Borussica I, 183.