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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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360 tt Kap., 3. Abschn. Die Verrechnung und Kontrolle der Finanzen.

Kapitel schon im Einzelnen dargelegt haben. Ein besondererNachdruck wurde auf das Quittungswesen gelegt, den Beamtendie sorgfältige Einforderung der Quittungen immer wieder ein-geschärft und auch für den Verkehr der Kassen- und Steuerbeamtenunter sich und mit dem Publikum, wurden genaue Vorschriftenerlassen *. Auf diese Weise erlangte die laufende Verrechnungder Gelder bald neue Formen der Sicherheit, und die obersteStaatsbehörde vermochte schnell und genau einen Überblicküber die verwendeten und die zur Verfügung stehenden Gelderzu gewinnen.

C. Die Rechnungskontrolle.

Die Durchführung einer geordneten Rechnungsabnahme istder springende Punkt in der Schaffung einer integeren leistungs-fähigen Staatsverwaltung und Bureaukratie", und alle modernenStaaten haben sie von Beginn ihrer Bildung an erstrebt. Im eng-lischen Schatzamt, dann in der französischen Chambre des Comptes,wurde sie zuerst, und im Deutschland des sechzehnten Jahrhundertswenigstens in den kollegialischen Amtskammern durchgeführt.Aber erst spät kam es hier in den größeren Territorialstaaten zuausgebildeten Rechenkammern, und Brandenburg-Preußen erhielterst 1714 seine General-Rechenkammer und 1721 und 1722 Provinzial-Rechenkammern in Ostpreußen und Magdeburg, ohne daß selbstdann den unteren Instanzen die Prüfung der lokalen Rechnungenganz entzogen werden konnte 2 .

Die Anfänge dieser Behörden liegen schon ein halbes Jahr-hundert zurück und unter dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm be-gann, wenn auch noch in lockerer Form, ihre erste Ausbildung 8 .Seinem aufmerksamen Geiste konnte es nicht entgehen, daß dieneue Ordnung seines Werkes ohne die schärfste Kontrolle nichtbestehen konnte und daß diese umso nötiger war, als er die

1 Für die Zentralverwaltung sind die Vorschriften nicht erhalten, wohleinige für die Provinzen; wir werden im folgenden Bande einiges Näheredarüber bringen.

2 Schmoller, im Märkischen Geschichtsverein. Sitz.-Ber. v. 14. Dez. 1892.* Jacobi, Das staatliche Rechnungswesen und die Finanzkontrolle in

Brandenburg-1'reußen vor Begründung der Oberrechenkammer, Verwalt.-Arch. XIII,(1905) 401 ff. bietet für das Folgende keinen Anhalt; seine Nachrichten beziehensich nur auf die Kammerverwaltnng.