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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
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350 II. Kap., 2. Abschn. Finanzquellen und Kassenverwaltung.

den Quartieren genossen hatten, der Fall war, so wurden die Rezeptur-gelder dennoch von den betreffenden Summen genommen und demKurfürsten, d. h. der Staatskasse zur Last geschrieben. Auf dieseWeise mußten bei der fortwahrenden Steigerung des Militäretatsdem Generalkommissar und den Kassenverwaltern so bedeutendeSummen zufließen, daß sie über das Maß der Leistungen dieserMänner hinausgingen *. Und wenn man auch über die Richtigkeitder späteren Verwendung in Zweifel sein kann, so war Friedrich III.gewiß gut beraten, als er den Beamten diese Einnahmen vom1. Oktober 1688 an entzog und zugleich die Rezepturgelder wiederauf die eigentlichen Heeresausgaben beschränkte 2 . Auch in der be-schränkten Form brachten sie noch etwa 30 000 Taler jährlichein 8 und der Kurfürst umgab ihre Verwendung mit der größtenHeimlichkeit: die Assignationen darauf sollten nur von seinemGeheimsekretär geschrieben, von Eberhard von Danckelman ge-zeichnet, vom Oberlizenteinnehmer Happe ohne Benachrichtigungder Stempel- und Marinegelderverwaltung ausgezahlt werden.Niemandem sollte nach der kurfürstlichen Vorschriftdas Geringstedavon gesagt und offenbart werden" 4 . Der Kurfürst mochte denUnmut des Heeres fürchten; er änderte selbst den Namen dieserneuen Einnahmequelle um, welche von nun an nurdie bewußtenGelder" genannt wurden und nahm jährlich selbst die Rechnungenderselben nur mit Zuziehung Eberhards von Danckelman ab undquittierte sie mit eigener Hand 5 . Ein kleiner Teil dieser Geldermußte freilich notwendig wieder ihrem alten Zwecke zufließen,da die geschädigten Beamten bittere Klage erhoben und durchGeschenke oder Gehaltszulagen aus den Rezepturgeldern be-schwichtigt wurden, so daß gerade die Gehälter der Kassenbeamten

1 Daniel Ludolf Danckelman berechnet, daß allein der Generalkommissar40 000 Tl. aus den Rezepturgeldern jährlich genossen habe. Eingabe an den Kur-fürsten vom 30. Juni 1696. R. 9, A. 1. Doch ist die Summe zu hoch gegriffen.

2 Dies ergibt sich aus den Generalkriegskassenrechnungen: seit dem 1. Okt.1688 werden bei Werbe-, Ausrüstung-, Bau-, Reparationskosten und Ausgaben aufspezialgnädigste Verordnung keine Rezepturgelder mehr aufgeführt.

8 Eine Quittung von Eberhard Danckelman gibt die Einnahme vom 1. Okt.1688-31. Dez. 1689 auf 38 887 Tl. 19 Gr. ll'/a Pf. an. R. 24, KK. fasc. 1.

* Verordnungen vom Okt. 1088 und 26. März 1689. R. 9, EEE. I, 2, vom24. Mai 1689 und 16. Febr. 1690. R. 24, KK. fasc. 2.

Dekret vom 31. Okt. 1691, 22. Nov. 1692, 1. Sept. 1693 usw. R. 24,KK. fasc. 1.