Druckschrift 
2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
351
Einzelbild herunterladen
 

Die Kosten der Kommissariatsverwaltung. 349

Entwicklung der schon öfter erwähnten Rezeptur gelder be-trachten, welche bisher einen Teil der Verwaltungskosten gedeckthatten.

Als die fürstliche Verwaltung den verwilderten Soldaten desdreißigjährigen Krieges die SelbstverpHegung aus der Hand nahm,die Kontributionen durch ihre Beamten erheben und dem Heereden Sold in bar zahlen oder wenigstens nach festen Regeln aufbestimmte Quellen anweisen ließ, behielt sie den Truppen für dieseVerwaltungsarbeit einen kleinen Prozentsatz von ihrem Solde ein.Schon bei dem Pfalz-Neuburgischen Konflikt im Jahre 1G51 werdendiese sogenannten Rezepturgelder erwähnt, und als FriedrichWilhelm 1653 die Verwaltung der neubewilligten Steuer in derKurmark an Heydekampf und Preunel übertrug, erlaubte er ihnen,für ihre Arbeit 1 vom 100 des Soldes, der den Völkern gezahltwürde,einzubehalten und der Soldateska zu dekurtieren"'. Seit1(355 hatten sie jedoch ihre Einnahmen mit dem Generalkommissarzu teilen und auch Meinders hat diese Gelder von 16(59 bis 1675genossen. Die Einbehaltung der Rezepturgelder wurde dann baldauf den ganzen Militäretat ausgedehnt und auch in den übrigenProvinzen den Obereinnehmern oder Kommissaren, welche dieKriegskassen verwalteten, die gleiche Vergünstigung zugebilligt 2 .Nach der Errichtung der Generalkriegskasse wurden von allenGeldern, welche sie für Heereszwecke verausgabte, ebenfalls dieRezepturgelder, und zwar 2°/o, einbehalten, in welche sich derGeneralkommissar und der Generalempfänger teilten. Da der Ab-zug nicht von den Schlußsuiiimen, sondern stets von den einzelnenAusgabeposten gemacht und nach oben abgerundet wurde, so be-trugen diese Gelder meist noch mehr als 1 oder 2 % der Ausgabe.Wenn sie nicht vom Empfänger der Ausgabe getragen werdenkonnten, wie es bei Proviant- und Warenlieferungen durch Kauf-leute, bei den Schiffsmieten Raulös, bei Geschenken, Werbegeldernoder selbst bei der Verrechnung der Fourage, die die Truppen in

1 Bestallungen vom 6. Sept. 1653. R. 21, 34 b.

2 Die Nachrichten darüber sind spärlich: In Cleve erhielt Diest 1676 2°/ozugebilligt. Hötzsch, a. a. 0. 151, Note 7; in Preußen wurden anderthalbGroschen vom Taler einbehalten, siehe Rechnung vom Sept. 1673, KönigsbergerArch., auch Geh. Staatsarch. R. 7, No. 19; in Minden erhielt Rhode bei seinerBestallung von Nov. 1677 zum Oberkommissar die Hälfte der Rezepturgelder wiesein Vorgänger Edlinger, Kr. Min., Geh. Kr. Kanzl. 189.