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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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348 II- Kap., 2. Abschn. Finanzquellen und Kassenverwaltung.

sich inzwischen der Lebensunterhalt bedeutend verteuert hatte, warendie Gehälter doch nicht gering zu nennen. Denn alle besonderen Reise-kosten wurden den vielfach hin- und hergeschickten Kommissariats-beamten vergütet' und gewiß verstanden damals auch noch andere,als der Oberkonunissar Becker beim Aachener Kontributionskontordurch Ausleihung der kurfürstlichen Gelder, Verschleppung derAssignationen, günstige Provianteinkäufe und andere Geschäfteihren Vorteil nebenher zu wahren 2 .

Wie wir ein gleiches schon bei der Besoldung der Truppenbemerkten, fand also in unserem Zeitraum auch eine Verminderung derGehälterkosten der Beamten statt, so daß selbst bei der bedeuten-den Vermehrung des Personals die Gesamtkosten nicht in ent-sprechendem Maße stiegen. Wenn das gesamte Generalkommissariatmit dem Generalproviantamt im Jahre 1658 mit 14622 Taler ver-pflegt werden konnte 8 , so kostete es kurz nach dem Frieden vonRijswick bei der drei bis vierfachen Anzahl Beamten nur gegen24000 Taler 4 .

Einen Hauptanteil an den Mehrkosten hatten dabei die Kassen-beamten. Unter dem Großen Kurfürsten hatte der Oberlizent-einnehmer während des schwedisch-polnischen Krieges 900, derKommissariatskassierer 402 Taler Gehalt; dieser wurde nach demFrieden entlassen, das Gehalt des Oberlizenteinnehmers auf einDrittel reduziert. Nach der Gründung der Generalkriegskasse er-hielten Heydekampf und später Cautius je 930 Taler, unter denen dasGehalt von 360 Talern für einen Kassierer mitbegriffen war, unddie Oberrezeptoren der Provinzialkriegskassen zwischen 480 und600 Taler. Unter Friedrich III. schnellten diese Gehälter um einViertel, bei den Hauptkassen in Berlin um das Doppelte in dieHöhe. Um diesen Vorgang zu begreifen, müssen wir kurz die

Motzfeld, als sie im pfälzischen Erbfolgekriege die Regelung des gesamtenQuartierwesens am Rhein und der Reichsquartiergelder unter sich hatten.

1 Die Abrechnungen darüber wurden in den Extra-Ordinaria der General-kriegskassenrechnung geführt.

2 Untersuchungsbericht des Kriegsrats und Generalauditeurs Katsch. R. 24,II, 2, fasc. 56.

s Nach dem Verpflegungsetat vom Nov. 1658 erhielt das Generalkommissariatan Traktament und Service monatlich 748 V» Tl., das l'roviantamt 421 Tl.R. 9, A. 1.

4 Nach der Generalkriegskassenrechnung von 1698, siehe Akt. No. 36. DieBeamten der Kurmark sind in beiden Fällen mit einbegriffen.