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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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337
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Die Ausgaben für das Heer und für die Marine. 335

Quartierwirt an Service zu leisten hatte, seinen ganzen Lebens-unterhalt bestreiten mußte, so sollte mit dieser Summe der wesent-liche Aufwand des Heeres gedeckt sein, aber selbst, wenn wirannehmen, daß ein Teil des Unterhaltes durch Kontributionen inFeindesland aufgebracht wurde, waren die wirklichen Erfordernissefür das Heer im Kriege noch bedeutend größere und es war nichtnur eine Nachgiebigkeit gegen die Stände, sondern eine unbedingteNotwendigkeit für seine ausgesogenen Länder, wenn der Kurfürstnach dem Frieden von Oliva die Hauptmasse des Heeres entließ,für den übrigbleibenden Teil die Besoldung abermals verminderteund keine Blinden oder Passe-volanten mehr zuließ; trotz desgeminderten Soldes sollten die Offiziere von nun auch für dieKleidung der Soldateska aufkommen 1 .

Erst mit den Neuwerbungen im Winter 1665/(36 erfolgte wiedereine kleine Solderhöhung. Es erhielt nämlich an Traktament, ein-schließlich Service, Hart- und Rauchfutter der Stab zu Roß 266,der Dragonerstab 243, der Stab zu Fuß 223, die Primaplana zuRoß 209, die Dragoner-Primaplaua 180, die Primaplana zu Fuß141 Taler; der gemeine Reiter erhielt 4, der gemeine Dragoner2 l k Taler, der Gefreite zu Fuß 2 6 /s und der Gemeine zu Fuß2Va Taler einschließlich Kleidung und Untergewehr 2 . Diese Sätzeblieben in den nächsten Jahrzehnten mit kleinen Abweichungen inGiltigkeit und erst in den letzten Jahren der Regierung FriedrichWilhelms trat abermals eine Verminderung um etwa ein Zwölftelein, so daß im Ganzen mit der Vermehrung und Kräftigung desstehenden Heeres die Besoldung durchgehends sank und bei derstrafferen Disziplin und größeren Ordnung der Quartierverpfiegungenden Soldaten auch eine Schadloshaltung bei ihren Wirten mehrund mehr unterbunden wurden. Trotz dieser Verminderung des Sold-fußes, der auch im französisch-schwedischen Kriege nur für die

1 Nach der Ordonnanz vom 15. Nov. 1660 erhielt der Stab z. F. 225 Tl. fürTraktament, Service, Hart- und Rauchfutter, die Primaplana z. F. 142 Tl. 19 Gr.,der Gefreite 2 Tl. 15 Gr., der Gemeine 12 Tl. 12 Gr. nebst Service in natura.11. 24, K. fasc. 26.

2 Ordonnanz, Cleve, 23. Dez. 1665. Ebenda. Der Fußsoldat erhielt außer-dem vom Wirt das Service in natura, der Reiter auf einem l'ferd das Hartfutter= drei Viertel Korn oder 4'/a Scheffel Hafer, und das Rauchfutter = einen Talermonatlich oder alle zehn Tage 30 Pfund Heu nnd sechs Hund Stroh; wenn Häckselgegeben wurde, wurde es an Heu und Stroh abgezogen.