Die Entwicklung des Generaletats. 257
«tats der Provinzen, aus denen sich als Zentrum des Einnahme-«tats der Generalkassenetat ergab, welcher die Einnahmen undAusgaben der Provinzen, soweit sie zur Generalkasse gezogenwaren, nochmals vereinigte und darauf, als systematischen Quer-schnitt durch dieselben, die ursprünglichen Ausgabeposten auf dieStäbe, die Artillerie, die Regimenter und Garnisonen wiederholte,zu. denen jetzt noch die Fortifikationsbaugelder, die Legations-gelder, welche bisher einen Spezialetat gehabt hatten, die Gelderfür Blessierte und zu militärischem Behuf insgemein, d. h. vorallem tägliche Ausgaben und Extraordinaria, gekommen waren;wenn der Generalkassenetat sich, wie oben erwähnt, nur auf dieBarmittel der Generalkasse bezog, trat als Zusammenfassung nochein „Summarischer Kriegsetat" hinzu. Nicht in die Hauptsummeneinbezogen, sondern als Nebenkolumne geführt, wurde jetzt aucheine Übersicht über die Kosten der Naturaleinquartierungsver-pnegung aller Provinzen in der monatliehen Höhe von 10,625 Talern6 Groschen 1 und eine „Specification der Nebenpöste und andererExtraordinariorum, welche über das Ordinairquantum mit aus-geschlagen wird", also der Provinzverwaltungskosten und außer-ordentlichen Forderungen, die zuweilen die Lasten bedeutend er-höhen konnten. So gaben nach einer solchen Spezifikation 1(388:
Cleve-Mark (an Servitien, Stände- und
Ständecreditorengeldern) jährlich . 08 631 —
monatlich 5 710 6
Hinterpommern, quartaliter..... 0 747 —
Halberstadt, quartaliter...... 684 20
Minden, monatlich........ 1561 23 2 .
Auch abgesehen von diesen „Nebenpösten" waren die Etatsummender Provinzen im achten Jahrzehnt noch immer beträchtlichenSchwankungen unterworfen, wenn diese auch in den mittlerenProvinzen immer geringer wurden. Dies war um so weniger zuverwundern, als trotz des Friedensetats dieser Jahre die Leistungender Provinzen von beträchtlicher Höhe waren. So sollten nachdem Generaletat geben:
1 Vgl. Generaletat vom Juli 1688. Akten No. 60.a Ebenda.
Urk. u. Aktenst. z. Gesoh. d. Kurf. Friedr. Wilh. I, 2. 17