256 II. Kap., 1. Abschn. Das Etatswesen.
etat einbezogen, die Kurmark behielt analog ihrer Kassenverwaltungihre Spezialetats, doch wurde auch ihr Beitrag seit 1687 regel-mäßig in den summarischen Übersichten des Generaletat mitgeführtund seit 1695 in den Generalkassenetats verrechnet 1 .
Das entscheidende Jahr für die Reform des Etatwesens wardas von 1682/83, in dem die französischen Subsidien begannen unddem Kurfürsten die Erhaltung eines Heeres von 192 Kompagnienauch im Frieden ermöglichten. Grumbkow, dem der Kurfürst imFrühjahr 1683 schon die Leitung des Hofstaates übertrug, undeine Untersuchung des Hofstaatsetats und seines Verhältnisses zurHofrentei und Militärverwaltung anbefahl, gewann dadurch einengenaueren Einblick in den Staatshaushalt; Cangießer wurde damalsins Generalkommissariat berufen und seiner geschickten Hand dieAufstellung der neuen Etats anvertraut. Die grundlegenden Etatsvon 1683, welche zufällig vollständig erhalten sind, umfassen einenFolioband von 1366 Seiten und geben in der klaren und übersicht-lichen Anordnung der Spalten einen deutlichen Begriff von derOrdnung in der jungen Verwaltungstechnik des Generalkommis-sariats. Die buchmäßige Zusammenfassung der monatlichen General-etats zu einem Jahr- oder zwei Halbjahrbänden, welche von nunan üblich wurde, hatte aber keineswegs einen Jahresetat zur Vor-aussetzung — nicht einmal eine summarische Übersicht der zwölfMonatsetats wurde zusammengestellt —, sondern geschah nur aus[traktischen Gründen, um die vergleichende Kontrolle mit der Jahres-rechnung zu erleichtern. Der monatliche Generaletat bliebauch jetzt die Grundlage, und nur einige Provinzen, wie Pommern,Magdeburg und Ravensberg, führten zuweilen vierteljährliche Etats.Die ursprüngliche Gliederung wurde nicht aufgegeben, aber weiterausgebildet: nach dem Hauptverpflegungsetat sämtlicher Regimenterin sämtlichen Provinzen, dem eigentlichen Generalausgabeetat,folgte der kurmärkische Etat, der nach seinen vier Beilagen nochin einen Kontributions-, Akzise-, Täglichen Kassen- und BerlinerEtat gegliedert war; darauf folgten die Einnahme- und Ausgabe-
1 Krhalten sind aus diesen Jahren zwei Gen.-Verpfiegungsetats vom Nov.1680 u. 1681, Königl. Bibl. Man. Bor. 320; die sämtlichen zwölf (Jeneraletatsdes Jahres 1683. Kr. Min. 51; der Generaletat von 1687, wie derselbe nachRückkehr der Truppen aus Ungarn eingerichtet Man. Bor. 320; der vom Juli 1688Z erb st. Arch.; von Januar—Juli 1689 Kr. Min. 58. — Vgl. Akten No. 55—57.