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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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246 II- Kap., 1. Abschn. Das Etatswesen.

am Anfang unserer Entwicklung. Schon bei der Aufstellung derkleinen Feldarmee im Westen vom Jahre 1651 wurde ein Über-schlag der Kosten der gesamten Truppen und ihre summarischeVerteilung auf Cleve, Mark, Ravensberg, Minden, Halberstadt unddie Mark Brandenburg aufgestellt und diesesDebet" nach kauf-männischer Art demCredit" in der späteren Abrechnung gegen-übergestellt 1 .

Die Kriegsjahre von 165560 brachten dann mit den großenAnsprüchen, welche sie sogleich an die junge brandenburgischeMilitärverwaltung stellten, umfassendere Aufstellungen für dasHeer und die Steuern, deren Art wir freilich nur aus einigen zu-fällig erhaltenen Trümmern erschließen können. Die Abfassungder Etats lag in der Hand des Generalkommissars von Platen, undeiner der ersten Befehle des Kurfürsten an ihn war der zur Auf-stellung eines Kostenanschlags für die Werbung einer Feldarmeevon etwa 12 000 Mann und ihre Erhaltung auf sechs Monate. Derdanach verfertigte Voranschlag blieb jedoch keineswegs stabil,sondern war in den folgenden Kriegsjahren einem beständigenWechsel unterworfen: die Truppenzahl wurde in dieser Zeit mehrals verdoppelt, neue Regimenter wurden gebildet, unvollständigeaufgelöst, geschwächte vereinigt, dazu kam, daß die Kapitulationenmit den Obersten unter den verschiedensten Bedingungen abge-schlossen wurden, die Höhe der Werbegelder im Westen verschiedenvon denen im Osten war, daß Winter- und Sommerverptlegung,Barzahlung, Quartier- und Magazinverptiegung je nach der Gunstoder Ungunst der Umstände wechselten und danach der ganzeBesoldungsetat vom Gemeinen bis zum Generalfeldmarschall ver-ändert werden mußte. Ein feststehender Ausgabeetat für einenlängeren Zeitraum war unter diesen Voraussetzungen eine Unmög-lichkeit, und Platen stellte daher monatlich, anknüpfend an dieinnerhalb des gleichen Zeitraums stattfindende Besoldung, einen Etatfür die Truppen auf, und diese monatliche Erneuerung des Etats,welche aus der Not der ersten kriegerischen Verwaltungsjahre ge-boren war, blieb auch für die folgenden Jahrzehnte und gewißnicht zum Schaden einer sorgfältigen Verwendung der kargen

1 Extrakt und Überschlag der Contributionen im Septembri und Octobrianno 16- r >l etc. Geh. St. B. 21, 34b. S. Akten No. 37.