Die Entwicklung des Generaletats. 247
Mittel Brandenburg-Preußens die Grundlage für die Etatverwaltungdes Generalkommissariats. An Umfang umfaßten diese wechselndenAusgabeetats bald die Hauptteile des Heeres in Preußen, in denmittleren oder den westlichen Landen, bald die gesamte Feldarmee,und auch die Garnisonen wurden zuweilen mit aufgeführt, wie sichaus den vorhandenen Bruchstücken schließen läßt; seit der Er-richtung des preußischen Generalkommissariats wurden jedoch dieEtats für Preußen gesondert von Wallenrodt in Gemeinschaft mitdem Statthalter Radziwill aufgestellt \ Während im allgemeinenfür diese Aufstellungen noch die Bezeichnungen „Aufsatz", „Über-schlag" und „Verzeichnis" üblich sind, wird auch der Name „Estat"oder „Staat" und selbst „General-Kriegs-Estat" schon angewandtund gegen Ende des Feldzuges der gebräuchliche. Die Teilungwar noch sehr summarisch nach vier Rubriken hergestellt: 1. Aus-gaben für den Generalstab und die Artillerie, 2. für die Kavallerie,3. für die Dragoner, 4. für die Infanterie, wobei nur die ersteRubrik genauer spezifiziert wurde, während die übrigen drei nachRegimentern geordnet und zur Erläuterung bei jedem Regimentdie Anzahl der Stäbe und Kompagnien vorangestellt wurde 2 . Derniedrigste Ansatz für ein Heer von 115 Kompagnien, nämlich03 Kompagnien in den westlichen und den mittleren Provinzen, 52außer den 18 Wibranzenkompagnien in Preußen betrug im Herbst1056 monatlich etwa 100 200 Taler 12 Groschen, doch war damitweder die gesamte Truppenmacht umfaßt, noch schließt der Ansatz,der sich nur auf Traktament und Hartfutter bezog, die gesamtenHeereskosten in sich.
1 Vgl. Verpflegungsetat für den Generalstab und die Regimenter in Preußenvom 11. Okt. 1657. Geh. St. R. 24, Z. 2, fasc. 1. S. Akten No. 40. — Kriegs-etat für Preußen vom Juni 1659. König. Aren.
2 Ueberschlag, was nach der Sommer-Ordonnance zu Unterhaltung der Sol-datesque zu Roß und zu Kuß, so unter Sr. Exe. des Herrn Gen.-WachtmeisterDörflingers Commando stehen sollen, monatlich an Traktamentgeldern, worunterdas Hartfutterkorn mitbegriffen wird, gegeben werden müssen. Konz. von PlatensHand c. 1655/56; Ueberschlag vom Jan.—April 1656 u. Winter 1657. R. 24, E. 5,fasc. 21. — Verpflegungsordonnanz nebst Ausgabe- und Einnahmeetat der Truppenin Kurmark, Pommern und Halberstadt vom 20. Nov. 1657. R. 24, K. fasc. 26. —Projekt einer Verpflegung der alliierten Armee in Holstein durch Lazarus Kittel-mann, Hamburg, 19. Sept. 1658, R. XI (Poln.) 121 a, Holst, fasc. 1. — Ufsatzwas denen Regimentern zu Roß und zu Kuß annoch gebühren würde, 1660 R. 9,A. 1, dort befinden sich noch eine Anzahl Konzepte von Platens Hand.