Das Generalkommissariat als Behörde für Handel und Manufakturen. 235
Trägerin einer selbständigen, die Kräfte des Staates zusammen-fassenden und in bestimmtem Sinne leitenden Wirtschaftspolitiksein"'.
Dieses Ergebnis wurde freilich erst in jahrzehntelanger Arbeiterreicht, und auch dann gipfelte die Entwicklung am Ende des17. Jahrhunderts noch nicht in einer einheitlichen, die gesamteWirtschaftspolitik umfassenden Behörde, sondern spiegelte in ihrerVerteilung auf die beiden großen Zentralbehörden der Kammer-und Kommissariatsverwaltung auch hier das Gesamtbild des ausden alten beharrenden und den neuerwachsenden Elementen sichbildenden Staates wieder. Denn die Handels-, Schiffahrts-, Straßen-,Zoll-, Salz- und Hüttensachen, welche den Bestand der alten Iiegal-wirtschaft darstellten, blieben in der frühereu Weise mit derDomänenverwaltung verbunden, als 1689 die Geheime Hofkammerals gesamtstaatliche Wirtschaftsbehörde errichtet wurde, die Manu-fakturen, Akzise- und zum Teil auch die Lizentsachen dagegen,also Gebiete, welche die ganze Gewerbe- und Teile der innerenund äußeren Handelspolitik umfaßten, waren von Beginn an demGeneralkommissariat zugeteilt, da sie auf dem Boden der neuenKriegsverfassung entstanden, in inniger Gemeinschaft mit derHeeres- und Steuerverwaltung des absoluten Staates erwachsenwaren. Wir erwähnten schon bei der Betrachtung der einzelnenGeneralkoinmissare, wie Platen 1661 mit Braunschweig, Meinders1671 mit Hamburg, Grumbkow 1683 mit den Ostfriesischen Ständenwegen günstiger Handels- und Schiffahrtsverträge unterhandelten,Grumbkow und Danckelman 1688 der Kommission zur Reform derEibschiffahrt angehörten 2 . Denn der günstige Ausfuhrhandel vorallem für Getreide, der für den Kurfürsten bei den vorwiegendagrarischen Interessen seiner Staaten, besonders in den ersten dreiJahrzehnten seiner Regierung, der Mittelpunkt seiner Handels-politik war und noch lange bleiben mußte, berührte die finanziellenVorteile der Steuerverwaltung, da dem platten Lande als demHauptträger der Kontribution gute Kornpreise erhalten werdenmußten. Auch hatten die Getreidepreise für die unter dem General-kommissariat stehende Magazinverwaltung ihre besondre Bedeutung,
1 H. Kachel, Handels-, Zoll- und Akzisepolitik, I, 769ff.
2 Vgl. auch Kachel, a. a. 0., 273, 289—91 u. 850, 665 u. 815. — Mörner,Die Staatsverträge der betreffenden Jahre.