Druckschrift 
2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
236
Einzelbild herunterladen
 

J:i(i I. Kap., 8. Abschn. Die Kompetenzen des Generalkommissariats.

und wenn die Festungsmagazine auch im 17. Jahrhundert nochnicht die ausgleichenden wirtschaftlichen Funktionen übernahmen,welche Friedrich IL ihnen später zu geben wußte, so dienten siedoch neben ihren militärischen Zwecken auch im lokalen Kreiseschon als eine Art landschaftlicher Natural-Kreditinstitute, auswelchen den Bauern Saatgetreide gegen Zins auf vier ScheffelVorschuß mußten fünf Scheffel zurückgeliefert werden ausgeliehenwurde *. Unter dem Großen Kurfürsten beschränkte sich freilichdie Getreidehandelspolitik im Gegensatz zu dem ausgebildetenBalancesystem der großen Staaten im Westen meist auf die beidenMittel derAusfuhrfreiheit'' oderSperre" ohne besondre Unter-scheidung noch Kenntnis der provinziellen Eigentümlichkeiten;erst als die innere Politik durch das Zusammenarbeiten der beidenLeiter der Hofkammer und des Generalkommissariats unter dereinheitlichen Führung Eberhard von Danckelmans auf einer aus-gebildeteren Sachkenntnis fußen konnte und vor allem DanielLudolf Danckelman durch seine Vorliebe für das Detail und ein-gehende systematische Ordnung eine genauere Berichterstattungaus allen Landesteilen eingerichtet hatte, konnte man jene Mittelder Ausfuhr und Sperre besser nach dem jeweiligen Preisstandedes Getreides regeln und eine individuellere Behandlung der pro-vinziell so verschieden gearteten Wirtschaftsgebiete eintreten lassen.Gerade diese Notwendigkeit, Unterschiede in der Behandlung dereinzelnen Provinzen zu machen, konnte freilich in den beidenZentralbehörden leicht zu Meinungsverschiedenheiten führen underzeugte 1693 einen der damals noch seltenen Konflikte zwischenihnen, als nach der schlechten Ernte D. L. Danckelman die Ausfuhrin den Provinzen Kurmark, Magdeburg, Halberstadt und Pommernsperrte, Kniphausen sie wenigstens in den drei letzteren Provinzenfreigab; erst die angerufene Entscheidung des Kurfürsten, d. h.Eberhard Danckelmans, die zugunsten des Generalkommissars aus-fiel, machte der durch dieses getrennte Vorgehen schon eingetretenenVerwirrung der Behörden ein Ende 2 . Das gute Verhältnis derleitenden Männer und ihrer Behörden wurde nur kurz gestört undtrat bald zum Segen der verhältnismäßig glücklichen Wirtschafts-politik in der Danckelmanschen Epoche wieder ein.

1 Naudö, Getreidehandelspolitik, Act. Bor., 89ff.

2 NaudcS, a. a. 0. S. 119123.