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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Generalkommissariat und Armeekommando. 217

denErinnerungen und Vorschlägen des Generalkommissariates",die der Kurfürst gutgeheißen hatte, ohne weiteres erledigt. Dadas Generalkonnnissariat seinen besonderen Verkehr mit seinenMittel- und Unterorganen neben den offiziellen Berichten an denKurfürsten seit Grumbkow immer weiter ausgestaltet hatte, wares ohnehin von allen Tatsachen schon innerhalb seines geschlossenenBehördenorganismus unterrichtet, und es bedurfte nur noch einesletzten Schrittes, um seinen Geschäftsgang von dem des GeheimenRates ganz zu lösen, doch wurde er, wie gesagt, in unserem Zeit-raum noch nicht getan.

B. Generalkonnnissariat und Armeekommando.

Fast ebenso schwierig, wie das Unternehmen, gegen den Wider-stand der Stände ein stehendes Heer zu schaffen, war für denGroßen Kurfürsten die Aufgabe, dieses Heer aus der damals be-stehenden und im Dreißigjährigen Kriege ausgearteten Verfassungzu lösen, der selbständigen demokratischen Soldatenrepublik einemonarchische hierarchisch-gegliederte Heeresverfassung aufzu-zwingen ' und statt einen eigenmächtigen und eigensüchtigenFremdkörper in den neuen Staat aufzunehmen, eine mit denLebensinteressen des Staates eng verbundene und allmählich ganzmit ihnen verwachsende Kriegsmacht zu schaffen. Nur auf demBoden einer straffen fürstlichen Herrschaft war es damals möglich,aus den staatlosen Spekulanten und Geschäftsunternehmern, alswelche sich die Generale, Obersten und ihre Offiziere darstellten,eine festgeschlossene Genossenschaft staatlicher Beamten und fürst-licher Würdenträger zu machen, die gewillt waren, ihren Ehrgeiznur im Dienste dieses besonderen Staates zu erschöpfen, ihre Treuenur im Dienste ihres Landesherrn zu bewähren. Mit der ihmeigenen Klugheit und Zähigkeit hat Friedrich Wilhelm sich nichtin einem plötzlichen Umschwung, sondern Schritt für Schritt diesemZiel genähert und sich zu seiner P>reichung vor allein der sichersten,seinen Staatsgedanken ganz vertretenden Männer, der Kommis-sariatsbeamten, bedient, deren Front also ebenso gegen das alteStändetum, wie gegen den neuen Heereskörper gerichtet war, soweit diese beiden der füi*stlichen Gesamtregierung unterworfen

1 Seh moller, Die Entstehung des preußischen Heeres. Deutsche Rund-schau XII, 258 ff.