Generalkommissariat und Geheimer Hat. 211
die Frage der Verantwortung für die von Berlin ausgehendenAssignationen gewesen. Die Geheimen Räte, welche nach demTode des Statthalters alle Einzelassignationen, die Preunel ausgab-,mit unterschreiben sollten, hatten jede Verantwortung dafür ab-gelehnt und wenigstens um eine vom Kurfürsten oder dem General-kommissar unterzeichnete Gesamtassignation gebeten *. Dies letzterescheint auch geschehen zu sein, und nach erfolgtem Frieden zeichnetePlaten während seiner Anwesenheit in Berlin überhaupt alle As-signationen. Als er aber im Herbst mit dem Kurfürsten wiedernach Westen ging, wurde die Frage so gelöst, daß die GeheimenRäte zwar die Unterschrift zu leisten — denn der neue Statthalterging mit auf die Reise — aber Preunel die Verantwortung fürihre Richtigkeit zu tragen hatte; eine Änderung konnte der Ge-heime Rat nicht vornehmen, sondern nur sein Bedenken gegen dieAufstellungen Preunels äußern 2 . Damit hatte der Geheime Ratim Grunde schon einem wirklichen Einfluß auf den wichtigstenPunkt der neuen Organisation, in dem die Heeresverwaltung mitder der Steuern zusammenlief, entsagt und sicli auf die Stellungder geschäftlich-formalen, aber nicht verantwortlichen Vertretungdes Generalkommissars zurückgezogen, welche er zu seinem Nach-teil auch in den dreißiger Jahren dem Kriegsrat gegenüber ein-genommen hatte. Auch in den meisten übrigen Punkten wurdeer streng auf die Durchführung der gemachten Anordnungen be-schränkt, und um ihn von stärkeren Eingriffen in die Kommis-sariatsverwaltung abzuhalten, betonte Tlaten ausdrücklieh, daßmöglichst wenige Änderungen, die stets den Ruin des Landes her-beiführten, gemacht werden sollten. Dazu kam, daß der GeheimeRat alle rein militärischen Angelegenheiten und die dahin fallendeGerichtsbarkeit, die wir noch im Zusammenhang betrachten wollen,mit dem Generalfeldmarschall Sparr, dem „Commando und Direc-tion des Kriegsetats" aufgetragen wurde, gemeinsam erledigenmußte 8 , und also auch hierin durch die Militärbehörden beschränkt
1 P. S. des Kurf., Königsberg, 24. Juli; Rel. der Geh. Räte, Colin, 14./24. Aug.1657. Ebenda; gedr. Prot, u. Rel. V, 362.
2 Memorial Platens vom 20. Nov. 1660, Punkt 4.
8 Instr. vom 20. Nov. 1660 Punkt 6 und Memorial, Punkt 1, 4 und 9. —
8. auch Kurf. an Geh. Räte, Cleve, 18. Mai und 27. Juni 1661; Colin, 30. Aug./
9. Sept. und Instr. vom 3./13. Sept. 1662. R. 21, 135 und 136f.; R. 24, B. 10,fasc. 3 und F. 2, fasc. 6.
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