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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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210 I- Kap., 3. Abschn. Die Kompetenzen des Generalkommissariats.

bot. Schon in dieser formalen Maßregel sprach sich die Bedeutungder neuen Verwaltung und ihr wachsendes Machtgebiet deutlichaus, und es ist auch hier das Verdienst Platens, für den gutenAblauf der Geschäfte innerhalb der neugeschaffenen Formen in derAbwesenheit ihres Leiters gesorgt und eine feste Regelung ver-sucht zu haben. Er entwarf zunächst im November 1660 dieGrundzüge der Sonderinstruktion 1 , die nach seiner Erkrankung1668 von Meinders erweitert wurde 2 und durch die Hand Grumbkowsihre endgültige Fassung erhielt 8 ; unter Daniel Ludolf Danckelmantraten dann nur noch unwesentliche Neuerungen ein, da die Ver-hältnisse jetzt an Stetigkeit gewonnen hatten 4 .

Die Gründe, welche Haten im Jahre 1660 veranlaßten, dieKompetenzen des Geheimen Rates in der Heeres- und Steuer-verwaltung genauer abzugrenzen, ergaben sich aus dem nun ge-sicherten Weiterbestand des Generalkommissariats nach dem Friedenund aus den fortwährenden Reibereien, welche während des Kriegeszwischen dem Geheimen Rat und Johann Adam Preunel, der jamit seinem Sekretär das Provinzial- und Geueralkomniissariat inBerlin darstellte, stattgefunden hatten und die man jetzt bei dendrohenden Auseinandersetzungen mit den Ständen vermeiden wollte.Die Kernfrage bei diesen Reibereien war neben der Empfindlichkeitdes Geheimen Rates, der sich durch die direkten Befehle undNachrichten au Preunel schon beiseite gedrückt fühlte 5 , vor allem

1Punkt, so der Instruction der hinterlassenen Geheimen Räte einzuordnenoder in absunderlichem Memorial beizulegen", vier Folioblätter von Platens Handzur Erläuterung von Punkt 6 der Instruktion für die Geheimen Räte. Colin,20./30. Nov. 1660. Geh. St. R. 21, 135.

2 In der Instruktion vom Juli 1668 ist Punkt 4, der die Heeres- und Steuer-verwaltung betrifft, gestrichen mit der Bemerkung:lnseratur hie H. MeindersenConccpt". Dieses ist nicht erhalten, doch ist dieser Punkt 4 in der Instruktionfür Statthalter und Geheime Räte vom 15./25. Juli 1874 in der erweiterten Formaufgenommen und nun außerdem noch eine besondreInstruction in Militaribus"für den Statthalter allein von Meinders abgefaßt. Ebenda.

s Die Sonderinstruktion von 1678 und 1690 für den Fürsten von Anhaltund 1686 für den Kurprinzen ist von Grumbkow verfaßt, im Konzept gezeichnetund mit ausführlichen Pcilagen versehen. Ebenda und 136x. S. Akten No. 28.

* D. L. Danckelman zeichnet seit Pi91 die Sonderinstruktion, verweist aberin der Hauptsache auf die vorhergehenden. In der Hauptinstruktion, deren Kon-zepte von Meinders, Fuchs und Eberhard Danckelman gezeichnet sind, wurde seit1688 der Tunkt 4 ganz weggelassen. Ebenda und Zerbster Archiv.

6 Geh. Räte an den Kurf., Colin, 10./20. Juli 1657. Geh. St. R. 9, BB. ez.