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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Generalkommisseriat und Geheimer Rat. 209

des Geheimen Rates, der äußeren Politik, ihren Anteil hatten, warbei den kriegerischen Läufen der Zeit ohne weiteres gegeben, undwir hatten bei jedem von ihnen Gelegenheit zu betonen, daßgerade die Kenntnis der militärischen und finanziellen Kräfte oderNöte des Staates sie befähigten, besonders in den schwierigenFragen der Subsidien, Reichsquartiergelder oder der Entschädi-gungen für das Hilfskorps die geeigneten Unterhändler an dendeutschen oder fremden Höfen zu sein. Da diese Materien inunserm Zeitraum von einer außerordentlichen Bedeutung waren,so ergab sich daraus auch eine besonders starke Beziehung derbrandenburgischen Gesandten und Residenten zum Generalkommis-sariat und während der Danckelmanschen Ära schienen sie mehrdessen Hilfsorgane als die des Geheimen Rates zu sein 1 .

In der Heeres- und Steuerverwaltung war für das Verhältnisder beiden Behörden zueinander von entscheidender Bedeutung,daß sie beide trotz ihrer Erweiterung als Zentralbehörden inunserm Zeitraum stets auch die Provinzialregierung und das Pro-vinzialkommissariat der Kurmark bildeten und also der Kampf umihre Kompetenzgrenzen zunächst von den Eigentümlichkeiten derkurmärkischen Verwaltung her bestimmt wurde. So weit es sichum die besonderen Verhältnisse des Stammlandes handelt, verweisenwir daher die Darstellung dieses Kampfes in die Geschichte derkurmärkischen Verwaltung und zeichnen hier nur die Umrißlinien,welche die gegenseitigen Beziehungen der beiden Zentralbehördencharakterisieren. Während der häufigen Abwesenheit des Kur-fürsten und des Generalkoinmissars von Berlin wurden die Kom-petenzen des Statthalters und derhinterlassenen" Geheimen Rätein der altüblichen Weise durch eine Instruktion geregelt und inden Jahren von 164060 in diese ein oder mehrere Punkte überdie Militär- und Steuersachen aufgenommen. Seit 1660 aberwurden diese Punkte vom Generalkommissar in einem besonderenMemorial behandelt und nach und nach zu einerSpecialInstructionin Militaribus" erweitert, die in den letzten Jahren des GroßenKurfürsten einen Gesamtüberblick über die Kommissariatsverwaltung

1 Vgl. dazu Bornhak, Preußische Staats- und Rechtsgeschichte, 115, wodie Verwaltung der auf dem Heerwesen fußenden .auswärtigen Beziehungen inerster Linie als das Gehiet bezeichnet wird, auf dem die einzelnen Länder zueinem Einheitsgebiete verschmolzen erschienen.

Urk. u. Aktivist, z. Gesch. d. Kurf. Frii'dr. Willi. I, Ü. 14