208 L Kap., 3. Abschn. L)ie Kompetenzen des Generalkommissariats.
Kunnärkischen Statthalters, der an seiner Spitze stand und dessenGeschäfte in den achtziger Jahren der Kurprinz öfter übernahm,an Bedeutung gewann, daß sein Machtbereich Über die Kurmarkhinaus auf die mittleren Provinzen ausgedehnt wurde und daherder in Berlin zurückbleibende Geheime Bat, der mit ihm gemeinsaminstruiert wurde, während der Abwesenheit des Kurfürsten nichtmehr zu einer märkischen Provinzialbehörde herabsank, wie diesfrüher der Fall war. Ja die sich neu bildenden Zentralbehördender Kriegs- und Kammerverwaltung selbst führten zunächst demGeheimen Bäte neues Leben zu, indem sie ihre Macht in seinerMitte zu vereinigen schienen, erst später nahmen sie bei stärkeremWachstum diese Macht in sich zurück und lösten ihre ganzen Ge-biete als selbständige Körper von der alten Einheitsbehürde los.
Der formale Zusammenhang des Generalkommissariatsmit dem Geheimen Bat war bei der Begründung des ersteren da-durch gewahrt, daß Claus Ernst von Platen schon Mitglied desletzteren war und seine Tätigkeit als Geheimer Bat auch weiterausübte. Als notwendige Bedingung für das Amt des General-kommissars galt jedoch diese Mitgliedschaft bei seinen Nachfolgernnicht: Meinders war — man ist geneigt zu sagen, trotz seinesInterimistikums, das eine Einbeziehung in die oberste Behördenoch eher zu fördern schien — erst 1672, Grumbkow erst 1682,also dieser wie jener erst drei Jahre nach ihrem Amtsantritt Ge-heimer Bat geworden, während Gladebeck und Danckelman freilichgleichzeitig mit ihrer Bestallung zum Generalkommissar auch zuGeheimen Bäten ernannt wurden. Bei Gladebeck war sogar derWunsch noch maßgeblich gewesen, dem Generalkommissariat durchdie Geheimratsstelle erst „den besten Nachdruck" zu geben \ aberda man einer solchen Sorge im Jahre 1691 nicht mehr bedurfte,bedeutete die Ernennung Danckelmans zum Geheimen Bat dieselbstverständlich gewordene Mitgliedschaft des Chefs der großenHeeres- und Steuerverwaltung zur obersten Staatsbehörde.
Die Kompetenzgebiete des Geheimen Bats und desGeneralkommissariats mußten sich durch diesen Zusammenhangnotwendig schneiden und erfuhren erst nach und nach eine sach-liche Scheidung. Daß die Generalkommissare an dem Hauptgebiete
1 Memorial Gladebecks vom 28. Juni 1675. Geh. St. H. 9, A. 1.