Im Fürstentum Minden und der Grafschaft Ravensberg. 190
(weil keine Regierung im Lande) item an die Landstande, wiesolches in der Kriegskanzlei bekannt, geschickt" 1 . Die Unter-suchungen des Kammerpräsidenten von Luderitz, durch- die vieleMißbräuche aufgedeckt worden waren, hatten dann die Einsetzungeines Steuerdirektoriums zur Folge, doch wurde dadurch an derZusammensetzung der Steuerverwaltung nicht viel geändert: derLanddrost erhielt darin das Oberdirektorium, Meinders das Direk-torium. Erst unter Daniel L. Danckelman machte das General-kommissariat einen Vorstoß, den geschlossenen Partikularismus derRavensbergischen Beamtenschaft zu durchbrechen: ein Steuer-direktor, Michael Schumacher, wurde 1692 zur Beaufsichtigungdes Steuerwesens in den Domänen und des Kommerzienwesens inden Städten, vor allem der Ravensberg angegliederten StadtHerford, in die Grafschaft gesandt und durch Willmanu selbst,der zugleich eine gründliche Untersuchung vornehmen sollte, dorteingeführt 2 . Aber auch Schumacher hatte nach einem unaufhör-lichen Kampf mit den Beamten, die, wie er in einem Berichteklagt, alle aus einer Familie seien und nur deren Partikular-interesse suchten, keinen dauernden Erfolg, und die Verwaltungblieb der Form nach bis ins 18. Jahrhundert die gleiche. Nurvon der Militärverwaltung her trat noch am Schlüsse unseres Zeit-raums eine wichtige Änderung ein, welche auch in Ravensbergeine gewisse Annäherung an die Verwaltungsformen schuf, die wirbisher in den Provinzen entstehen sahen: der Landschreiber Meinderserhielt nämlich im März 1(598 noch unter dem GeneralkommissariatDanckelmans die Aufsicht über das bisher von Minden aus ver-waltete Militärwesen und wurde zum Oberkommissar in der Graf-schaft Ravensberg ernannt 8 . Zwar stand er auch in den Militär-dingen unter der Direktion des Geheimen Rates und Landdrostenvon dem Busch, aber mit diesem Amte war doch die Stellung ge-schaffen, welche in den meisten Provinzen das Erreichbare für die
1 Aufstellung „zur Information des Herrn v. Gladebeck" 1675 und Resolutionauf das Memorial der ständischen Deputierten: es bleibe dabei, daß J. Meindersdurch Reskript vom 11. Aug. (1677) zum Oberlandeinnehmer bestellt sei. Colin,19. Febr. 1678. Geh. St. R. 34, 177 b—c.
' Knif. an Willmann, Colin, 22. Mai/7. Juni 1692 (Konz. gez. 1). I,. Danckel-man). den. Dir. Minden-Ravensberg, tit. 82, Kommerziensachen, 1.
• 1 Hest. auf die Petition Meinders' hin, Colin, 17./27. März 1698 (Konz. gez.D. L. Danckelman). Kr. Min. 190.