Druckschrift 
2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
190
Einzelbild herunterladen
 

190 l Kap., 2. Abschn. Die gesamtstaatliche Militär- U. Steuerverwaltung.

zwei Mitglieder der Regierung, Hans Christoph von Burgsdorfund Johann Fromhold, zwei adlige Landräte, den LandkommissarEckardt, den Landrentmeister und zwei Vertreter der Städte um-faßte l . Eine umfassende Tätigkeit seheint diese Kommission nichtausgeübt zu haben, bei der Ernennung Peines ist von seinem Ein-tritt darin nicht mehr die Rede, und die Verhandlungen mit denStänden wurden wieder von der ganzen Regierung vorgenommen.Um diese Schwerfälligkeit aufzuheben und der Regierung ihreübrigen Aufgaben zu erleichtern, errichtete der Kurfürst 1(359 inder Regierung eine Militär- und Steuerabteilung, der wieder derOberst Hans Christoph von Burgsdorf, dann die RegierungsräteKurt Asche von Mahrenholtz und Butendach zugeordnet wurden;er übertrug diesen die Aufsicht und Anordnung in allen Kriegs-,Kontributions-, Einquartierungs- und Verptiegungssachen, über diesie monatlich mit den Ständen oder ihrem Ausschuß beraten undnach Berlin berichten sollten 2 . Die eigentlichen Vorstöße desGeneralkommissariats begannen dann in den folgenden Jahrzehntenmit der Forderung einer neuen dauernden Matrikel und der Ein-führung der Akzise; Platen, der beide Aufgaben in Angriff nahm,erreichte wenigstens eine gerechtere Einteilung der Kontributionfür die Amtsuntertanen 3 , während die Akzise erst unter Meinders'Leitung eingeführt wurde*. Zu ihrer Verwaltung wurde schon inder Mitte der siebziger Jahre ein Akzise- oder Steuerdirektoriunieingesetzt, und seine Mitglieder, Nicolaus Willmann als Akzise-direktor und Johann Heinrich Sohr als Oberakziseeinnehmer 5 , ver-bürgen, auch ohne daß genauere Nachrichten darüber vorliegen,den engen Anschluß der neuen Behörde an die Zentralverwaltung.Als Willmann bald vom Generalkomniissariat in allen mittleren

1 Reg. an den Kurf., Ilalberstadt, 18. Jan.; Uesol. des Kurf., Colin, 28. Jan./7. Febr. 1661. R. 88, 89.

2 Kurf. Verordnung, Colin, 28. Aug./2. Sept. 1659. R. 88, 18, 1. Schonim Juni und Juli 1668 ergingen einige Verordnungen über die Verbesserung destjuittungswesens in Halberstadt. Itel. u. Prot V, 578-

3 Kurf. an die Halberstädter Heg., Cleve, 20. April, 21. und 25. Mai 1661(Kons. gez. C. E. v. Platen). R. 88, 80. Weitere ausführliche Konzepte von PlatensHand zeigen seine eingehende Beschäftigung mit dieser Angelegenheit.

* Ein früherer Versuch hatte keinen Erfolg. Geh. Räte an den Kurf., Colin,17./27. Juni 1662 (Konz. von Platens Hand). U. 88, 125.

5 Gen.-Kr -Kassenrechnung von 1677 f. Kr. Min., 61 u. 62. Schon 1676zeichnet Willmann als Direktor der Akzise in Halberstadt. Geh. St. 1!. :>"., 12:'.124.